- Sie sind ein Unternehmen (natürliche oder juristische Person);
- Ihr Unternehmen besitzt oder gründet eine Betriebsstätte in Wallonien;
- Sie iinvestieren in Ausrüstungen von Lastwagen mit dem Ziel der Energieeinsparung oder der Verringerung von Geräuschemissionen.
Wallonien kann Ihnen eine Prämie bewilligen, egal in welchem Sektor Sie arbeiten und ob es sich um Transporte auf Rechnung Dritter handelt oder nicht.
Die Investitionen betreffen neue Ausrüstungen für Fahrzeuge der Norm EURO VI oder höher mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Die einzigen förderfähigen Ausrüstungsgegenstände sind in einer Tabelle im Antragsformular aufgeführt. Die maximal zulässigen Kosten und die Fördersätze werden angegeben.
Rechnungen sind zulässig, sofern sie zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.12.2025 ausgestellt wurden.
Die Höchstbeträge der Prämie belaufen sich auf:
- 10.000 EUR pro Fahrzeug (Lkw, Zugmaschine, Anhänger oder Sattelschlepper).
- 100.000 EUR pro Unternehmen für den förderfähigen Abrechnungszeitraum (2023-2025).
Mit dem Erlass der Wallonischen Regierung vom 14. September 2023 wird die Investitionsprämie für Lkw-Ausrüstungen für den Abrechnungszeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2025 umgesetzt.
Diese Regelung wurde am 4. Dezember 2023 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht, künftig kann eine Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung der Prämie getroffen werden.
Jedes Unternehmen (natürliche oder juristische Person), das ein Fahrzeug besitzt, für das die Kraftfahrzeugsteuer in Wallonien gezahlt wird.
Sie müssen das Antragsformular und seine Anhänge einreichen:
ODER
Bei umfangreichen Akten kann die Plattform "We Transfer" hilfreich sein. Sie erhalten eine Empfangsbestätigung. Nach der Prüfung des Antrags durch die Verwaltung werden Sie über die Entscheidung informiert, ob die Prämie in einer Tranche ausgezahlt wird. Um die Bearbeitung der Akten zu erleichtern und eine erneute Eingabe der Daten zu vermeiden, sollten Sie:
Die Belege, die der Benutzer einreichen muss, sind auf dem Antragsformular und in den Hinweisen (Download in der Rubrik "nützliche Dokumente" dieser Maßnahme) aufgeführt. Die Einspruchsmöglichkeiten im Fall der Ablehnung der Hilfe werden immer mitgeteilt. Das Einreichen der Anträge auf Hilfe ist kostenlos. Wir bemühen uns, die Anträge möglichst schnell zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit variiert je nach der Komplexität der Akte, der Bitten um weitere Auskünfte, der Bitten um erforderliche Stellungnahmen, und eventuell, um die Prämie und das verfügbare Budget für die Hilfe zu prüfen. Um Ihnen bei den Verwaltungsschritten zu helfen, können Sie die Verwaltung direkt kontaktieren. Alle Anträge auf Hilfe sind auf Französisch oder Deutsch auszufüllen. |
Um diese Prämie zu erhalten, müssen Sie mindestens alle folgenden Bedingungen erfüllen:
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- Erlass der Wallonischen Regierung vom 14. September 2023 über Anreize für Ausrüstungen, die den Energieverbrauch und die Lärmemissionen eines Fahrzeugs reduzieren, für die Jahre 2023-2025, gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über De-minimis-Beihilfen.
- Ministerieller Erlass zur Ausführung von Artikel 2, § 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung über Anreize für Ausrüstungen, die den Energieverbrauch und die Lärmemissionen eines Fahrzeugs verringern
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 14. September 2023 über Anreize für Ausrüstungen, die den Energieverbrauch und die Lärmemissionen eines Fahrzeugs reduzieren, für die Jahre 2023-2025, gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über De-minimis-Beihilfen.
- Ministerieller Erlass zur Ausführung von Artikel 2, § 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung über Anreize für Ausrüstungen, die den Energieverbrauch und die Lärmemissionen eines Fahrzeugs verringern
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 14. September 2023 über Anreize für Ausrüstungen, die den Energieverbrauch und die Lärmemissionen eines Fahrzeugs reduzieren, für die Jahre 2023-2025, gemäß der Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission vom 13. Dezember 2023 über De-minimis-Beihilfen.
- Ministerieller Erlass zur Ausführung von Artikel 2, § 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung über Anreize für Ausrüstungen, die den Energieverbrauch und die Lärmemissionen eines Fahrzeugs verringern
- Prämie für die Ausrüstung von Lastwagen - nur auf Französisch verfügbar
- Prämie für die Ausrüstung von Lastwagen - nur auf Französisch verfügbar
- Prämie für die Ausrüstung von Lastwagen - nur auf Französisch verfügbar
- Tabelle der Ausrüstungen (Lastwagenprämien) - nur auf Französisch verfügbar
- Tabelle der Ausrüstungen (Lastwagenprämien) - nur auf Französisch verfügbar
- Tabelle der Ausrüstungen (Lastwagenprämien) - nur auf Französisch verfügbar