Einreichen eines Einspruchs gegen eine Entscheidung bezüglich einer Umwelt- oder Globalgenehmigung

Zusammengefasst

Als zukünftiger Betreiber einer Einrichtung wurde Ihr Antrag auf eine Umweltgenehmigung abgelehnt oder nicht entschieden, obwohl die Fristen abgelaufen sind

Eine durch Umweltgenehmigung genehmigte Einrichtung wird sich in Ihrer Nachbarschaft niederlassen. Sie befürchten Belästigungen und möchten eine Beschwerde einreichen? 

In der Wallonie kann jede Person, die ein Interesse nachweist, bei der Regierung eine Beschwerde einreichen: 

  • gegen Entscheidungen der zuständigen Behörden im Zusammenhang mit der Erteilung einer Umweltgenehmigung oder einer Globalgenehmigung für (nicht vorübergehende) Einrichtungen
  • gegen das Ausbleiben einer Entscheidung der zuständigen Behörden, die einen Antrag auf eine Umwelt- oder Einzelgenehmigung zu prüfen haben, obwohl die Fristen für die Prüfung des Antrags abgelaufen sind

Unabhängig davon, ob Sie der Antragsteller der Genehmigung, ein Nachbar oder eine Gemeinde sind, die ein Interesse nachweist, können Sie bei dem für Beschwerden zuständigen technischen Beamten eine Beschwerde einlegen. Dieser technische Beamte übernimmt folgende Aufgaben: 

  • Weiterleitung Ihres Antrag zur Stellungnahme an die Stellen, die über den Antrag entschieden haben
  • Übermittlung eines zusammenfassenden Bericht an die Wallonischen Regierung, die über Ihre Beschwerde entscheidet. 

Die einzelnen Schritte und Fristen für die Bearbeitung Ihrer Beschwerde finden Sie weiter unten im Abschnitt „Verfahren“. 

Reichen Sie Ihre Beschwerde über das unter „Formulare“ bereitgestellte Formular ein! 

Achtung

Die Frist für die Einreichung einer Beschwerde bei der Regierung beträgt 20 Tage

Die Kosten betragen 25,00 EUR

 
Im Detail
Zielpublikum - Details
  • Jeder Antragsteller für eine Umweltgenehmigung, eine Globalgenehmigung oder jeder Vertreter eines Antragstellers
  • Jede andere natürliche oder juristische Person, die ein Interesse nachweisen kann, z. B. ein Anwohner, der Eigentümer von Eigentum in der Nähe des Betriebs, für den die Genehmigung gilt 
Prozedur

Einreichen Ihrer Beschwerde: Was Sie tun müssen 

1.Sie haben 20 Kalendertage nach der Entscheidung (wenn Sie der Antragsteller sind) oder nach dem Aushang (wenn Sie eine Person sind, die ein Interesse nachweisen kann) Zeit.

2. Sie zahlen die Bearbeitungsgebühr von 25,00 EUR im Voraus.

3. Sie füllen das Beschwerdeformular aus

4. Sie senden das Formular und den Zahlungsnachweis an den technischen BeamtenBeschwerde“ an: 

Bénédicte HEINDRICHS 

Generaldirektorin 

Öffentlicher Dienst der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt 

Avenue Prince de Liège 15 

5100 Namur (Jambes) 

 

      • per Einschreiben per Post mit Empfangsbestätigung
      • über jedes ähnliche Mittel, das es ermöglicht, das Datum des Versands und Empfangs mit Sicherheit zu bestimmen, unabhängig davon, welcher Postversanddienst genutzt wird
      • durch persönliche Abgabe vor Ort gegen Empfangsbestätigung 

  

Prüfung und Bearbeitung Ihrer Akte: 

5. Der technische Beamte „Beschwerde“ bestätigt den Eingang Ihrer Beschwerde innerhalb von 5 Kalendertagen und benachrichtigt die Gemeinden, die den Genehmigungsantrag bearbeitet haben, den technischen Beamten und den beauftragten Beamten (im Falle einer Globalgenehmigung). 

6. Der technische Beamte „Beschwerde“ befragt die Instanzen erneut zur Stellungnahme, wenn er dies für notwendig erachtet. Er beurteilt auch, ob eine öffentliche Anhörung neu organisiert werden soll. 

7. Der technische Beamte „Beschwerde“ verfasst den zusammenfassenden Bericht auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen und eventuellen Ergebnisse der öffentlichen Untersuchung und sendet ihn an die Wallonische Regierung. Er informiert den Betreiber und den/die Antragsteller darüber, dass der zusammenfassende Bericht an die Regierung weitergeleitet wird. 

8. Die Wallonische Regierung schickt ihre Entscheidung

    • dem Betreiber
    • dem/den Antragsteller(n)
    • an die Gemeinden, in denen eine öffentliche Untersuchung durchgeführt wurde
    • den konsultierten Behörden
    • dem territorial zuständigen technischen Beamten
    • an den territorial zuständigen beauftragten Beamten (wenn die Beschwerde eine Globalgenehmigung betrifft)
    • an die Abteilung Polizei und Kontrollen des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt 

9. Die Gemeinde informiert die Öffentlichkeit bezüglich der Entscheidung über die Beschwerde 

Délais

Die Frist für die Einlegung Ihrer Beschwerde beträgt 20 Kalendertage. 

Diese Frist beginnt: 

Wenn Sie die Genehmigung beantragt haben, ab: 

  • Erhalt der Entscheidung
  • dem Datum, an dem die Fristen für die Übermittlung der Entscheidung abgelaufen sind, wenn diese Frist nicht eingehalten wurde 

Wenn Sie nicht der Antragsteller sind, d. h. jede andere Person, ab: 

  • dem 1. Tag des Aushangs der Entscheidung durch die Gemeinde: Wenn mehrere Gemeinden die Entscheidung aushängen, beginnt die Frist von 20 Kalendertagen mit dem ersten Tag des Aushangs der Entscheidung durch die letzte Gemeinde, die den Aushang vorgenommen hat. 

  

Die Frist für die Bearbeitung einer Beschwerde hängt von der Klasse der beantragten Genehmigung ab: 

  • Erhalt und Versand Ihrer Stellungnahme durch den technischen Beamten: 5 Kalendertage
  • Zusammenfassender Bericht durch den technischen Beamten und Übermittlung an die Regierung: 70 Kalendertage (Klasse 1) und 50 Kalendertage (Klasse 2). 

Diese Frist kann vom technischen Beamten um 30 Kalendertage verlängert werden, wenn es sich um eine Umweltgenehmigung handelt, oder gemeinsam vom technischen Beamten und dem beauftragten Beamten, wenn es sich um eine Globalgenehmigung handelt. 

  • Versand der Entscheidung der Regierung: 
    • 100 Kalendertage (Klasse 1) und 70 Kalendertage (Klasse 2) ab dem Tag der Entscheidung der zuständigen Behörde oder der Nichtentscheidung in Abwesenheit.
    • 30 Kalendertage (Klasse 1) bzw. 20 Kalendertage (Klasse 2) nach Erhalt des zusammenfassenden Berichts, wenn der Bericht fristgerecht eingereicht wurde. 
  • Information der Öffentlichkeit über die Beschwerdeentscheidung durch Aushang: 20 Kalendertage 

Wenn im Zusammenhang mit einer Beschwerde eine öffentliche Untersuchung durchgeführt wird, werden die Untersuchungsfristen für die Dauer der Untersuchung ausgesetzt

Bedingungen

Wer kann eine Beschwerde einreichen? 

  • Jeder Antragsteller für eine Umweltgenehmigung, eine Globalgenehmigung oder jeder Vertreter eines Antragstellers
  • Jede andere natürliche oder juristische Person, die ein Interesse nachweisen kann, z. B. ein Anwohner, der Eigentümer von Eigentum in der Nähe des Betriebs, für den die Genehmigung gilt 

Auch technische Beamte, der beauftragte Beamte und Gemeinden können eine Beschwerde einlegen. 

  

Innerhalb welcher Frist?  

Die Frist für die Einlegung Ihrer Beschwerde beträgt 20 Kalendertage

Diese Frist beginnt: 

Wenn Sie die Genehmigung beantragt haben, ab: 

  • Erhalt der Entscheidung
  • dem Datum, an dem die Fristen für die Übermittlung der Entscheidung abgelaufen sind, wenn diese Frist nicht eingehalten wurde 

Wenn Sie nicht der Antragsteller sind, d. h. jede andere Person, ab: 

  • dem 1. Tag des Aushangs der Entscheidung durch die Gemeinde: Wenn mehrere Gemeinden die Entscheidung aushängen, beginnt die Frist von 20 Kalendertagen mit dem ersten Tag des Aushangs der Entscheidung durch die letzte Gemeinde, die den Aushang vorgenommen hat. 
Kontakte
Dienste
Kontaktieren Sie den Dienst für Beschwerden der Abteilung für Genehmigungen und Erlaubnisse des ÖDW - LNU
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 1968
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