Der Beihilfen-Mechanismus „OP IN“ (Operating Innovation) ermöglicht es, eine Unterstützung für innovative Organisationen und/oder Prozesse zu erhalten, die die Unternehmen umzusetzen planen.
Ein innovatives Verfahren besteht in der Einrichtung von Produktions- oder Vertriebsverfahren, deren Ziel die Erhöhung des vom Unternehmen erzeugten Mehrwerts ist und wird im betreffenden Sektor als neu oder im Vergleich zum bestehenden Stand der Technik erheblich verbessert betrachtet – insbesondere aufgrund der Originalität des Aufbaus dieser Vorgänge oder aufgrund der Eigenschaften einiger davon.
Eine innovative Organisation besteht in der Einrichtung einer Verwaltung von Personalressourcen in Bezug auf ihren Arbeitsplatz und die internen und externen Akteure des Unternehmens und darauf, was im betroffenen Sektor als neu und angemessen verbessert – im Vergleich zum bestehenden Stand der Technik – betrachtet werden muss. Die innovative Organisation muss eine Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien beinhalten und kann verschiedene Aspekte der Verwaltung von Personalressourcen wie die Zuweisung von Mitarbeitern, ihre Verwaltung, ihre Mobilität, ihre internen und externen Beziehungen, ihre interne sowie externe Kommunikation oder auch ihre Ausbildung betreffen. Ziel dieser Innovation muss es sein, den vom Unternehmen erzeugten Mehrwert zu erhöhen
Jede juristische Person, die als Handelsgesellschaft errichtet ist, die einen Betriebssitz in der Wallonie hat und die ein KMU im Sinne der Europäischen Kommission oder ein nicht eigenständiges Unternehmen beschränkter Größe ist (in letzterem Falle ausschließlich in Partnerschaft mit einem oder mehreren KMU).
Ein nicht eigenständiges Unternehmen beschränkter Größe ist ein KMU, welches durch die Eigenschaften seiner Aktionäre aus juristischer Sicht nicht als solches betrachtet werden kann.
Der maximale Anteil der zulässigen Ausgaben, die von der Wallonischen Region abgedeckt werden, beträgt:
- 50 % bei einem Klein- oder mittelgroßen Unternehmen,
- 15 % bei einem nicht eigenständigen Unternehmen beschränkter Größe.
Ein nicht eigenständiges Unternehmen beschränkter Größe ist ein KMU, welches durch die Eigenschaften seiner Aktionäre aus juristischer Sicht nicht als solches betrachtet werden kann.
Die zulässigen Ausgaben umfassen:
- Personalausgaben für die Forscher und Techniker,
- Betriebskosten (Material, Zulieferungen etc.),
- Allgemeine Kosten,
- Kosten für das verwendete Material (Erwerb oder Abschreibung),
- Ausgaben für Unterverträge.
Anträge auf Beihilfen für die Unterstützung von Forschung und technologischer Innovation können zu jedem Zeitpunkt des Jahres bei der Direktion für Forschungsprojekte eingebracht werden
Das Formular, seine Anhänge, die praktischen Informationen über die Einbringung eines Subventionsantrags sowie die Grundgerüste der Halbjahresberichte sind nachstehend verfügbar.
Jedes eingebrachte Projekt wird von einem technischen Verwalter bearbeitet, welcher die Einleitung der Akte in Zusammenarbeit mit dem Projektträger und mit Hilfe der Direktion für Finanzanalyse der GDO6 auf Grundlage der festgelegten Kriterien durchführt.
Nach der Anleitungsphase wird die Akte dem Auswahlkomitee vorgelegt, welches dem für Energie zuständigen Minister eine Stellungnahme übermittelt. Dieses Komitee besteht aus Vertretern der Verwaltung und Vertretern des Ministers.
Bei einer Finanzierung ist die Umsetzung der Forschungsphase Gegenstand von technischen und Finanzberichten.
Sie sind Eigentümer der Ergebnisse Ihrer Forschungen und verfügen darüber gemäß der Vereinbarung und der Einigung des Konsortiums, die gegebenenfalls zwischen den Partnern abgeschlossen wurde
Fristen:
Sie erhalten in jedem Fall eine Stellungnahme (positiv oder negativ) innerhalb von maximal drei Monaten ab Erhalt Ihrer vollständigen Akte.
Arten der Identifizierung und der Signatur:
Zu signierende Erklärung im Papier-Formular
Scan der Erklärung im Falle einer elektronischen Einreichung
Rechtsbehelfe:
Die Modalitäten der Rechtsbehelfe werden im Download-Dokument „Rechtsbehelfe“, welches unten verfügbar ist, erklärt:
- Kontakt mit der betreffenden Verwaltung
- Beschwerde beim Mediator der Wallonischen Region
- Beim Staatsrat
- Anfechtungsklage beim Staatsrat innerhalb von 60 Kalendertagen ab der Mitteilung der angefochtenen Entscheidung
- Der Antrag auf Aussetzung kann vor, während oder nach dem Versand der Anfechtungsklage eingebracht werden. In außergewöhnlichen Fällen und gemäß besonderen Modalitäten ist es für Sie zudem möglich, die Aussetzung der Entscheidung mit hoher Dringlichkeit zu beantragen.
Kriterien der Zulässigkeit
- Das Unternehmen wurde wie im Gesellschaftsgesetzbuch vorgesehen als Handelsgesellschaft gegründet,
- Das Unternehmen hat seinen Betriebssitz in der Wallonie,
- Das Unternehmen darf nicht in finanziellen Schwierigkeiten sein,
- Das Unternehmen weist bezüglich der MwSt., gegenüber der LSS und der Region keine Rückstände auf.
- Das Projekt darf noch nicht Gegenstand einer öffentlichen Beihilfe gewesen sein.
Bewertungskriterien
- Innovationscharakter des Projekts.
- Qualität des Projekts, seine technische Machbarkeit und seine Relevanz in Bezug auf die technisch-wirtschaftlichen Bedürfnisse der,
- Das Unternehmen muss in der Lage sein, die erwarteten Ergebnisse des Projekts zu verwerten,
- Das Projekt muss optisch einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten,
- Das Unternehmen muss die finanzielle derzeitigen und vorhersehbaren Anforderungen des Projekts erfüllen können oder die Möglichkeit haben, entsprechende zusätzliche Finanzierungen für diese Anforderungen zu finden,
- Das Projekt muss einen eindeutigen Risikograd umfassen.
Spezifische Kriterien:
- Das Projekt stellt eine Neuheit oder eine deutliche Verbesserung im Vergleich mit dem Stand der Technik im betroffenen Bereich innerhalb der Europäischen Union dar,
- Ein Projektleiter wurde bestimmt und ist qualifiziert,
- Die Innovation ist potenziell auf andere Bereiche übertragbar,
- Das Projekt bezieht auf eine Innovation im Zusammenhang mit der Verwendung oder Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien hinsichtlich der Veränderung der Organisation (nur für Innovationen für Organisation).
- Dekret vom 3. Juli 2008 über die Unterstützung für Forschung, Entwicklung und Innovation in der Wallonie
- Dekret vom 18. September 2008 über die Unterstützung für Forschung, Entwicklung und Innovation in der Wallonie, geändert am 15. Mai 2014
- Text zum Rahmen der staatlichen Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation.(2014/C 198/01
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Antrag auf Subvention für ein innovatives Verfahrens- oder Organisationsprojekt
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Anhang 1 Zusammenfassung der bereits erhaltenen öffentlichen Beihilfen
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Anhang 2 Zeitplan – Gantt-Diagramm
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Anhang 3 Budget-Tabelle „OpIn“, welche gemäß den budgetären Aspekten des Projekts (Personal, Abschreibungen etc.) auszufüllen ist