Über
Seit 2003 werden bestimmte Angelegenheiten im Zusammenhang mit Waffen und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck von der Direktion für Waffenlizenzen (DWL) des FÖD Wirtschaft, Beschäftigung und Forschung verwaltet. Andere bleiben in föderaler Hand. Wer macht was? Was sind unsere Aufgaben? Erfahren Sie es hier.
Regional, föderal: Wer verwaltet was?
Im September 2003 wurden die Regionen zuständig für „die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waffen, Munition und Material, das speziell für militärische Zwecke oder zur Aufrechterhaltung der Ordnung bestimmt ist, und der damit verbundenen Technologie sowie von Waren und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, unbeschadet der föderalen Zuständigkeit für die Ein- und Ausfuhr im Zusammenhang mit der Armee und der Polizei und unter Einhaltung der Kriterien, die im Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffenausfuhren festgelegt sind“ (Artikel 6, Absatz 1, VI, Ziffer 4 des Sondergesetzes vom 08.08.1980 zur institutionellen Reform).
Die Föderalbehörden sind daher weiterhin für alle Einfuhren, Ausfuhren, Transfers und Durchfuhren zuständig, die von oder an die Verteidigung und die Polizei (föderal oder Polizeizonen) erfolgen.
In der Wallonie ist die Direktion für Waffenlizenzen für die Bearbeitung von Anträgen auf Ein-, Aus- und Durchfuhrgenehmigungen für Waffen, Munition und Material, das speziell für militärische Zwecke oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung verwendet werden soll, sowie für die dazugehörige Technologie und für Produkte und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck zuständig.
Was sind unsere Aufgaben?
In der Direktion für Waffenlizenzen analysieren wir Anträge auf Lizenzen und Genehmigungen für:
- Die Ausfuhr, Einfuhr, den Transfer und die Durchfuhr von zivilen Waffen und militärischem Gerät (Waffen und militärisches Gerät);
- Die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use).
Diese besonderen Produktkategorien unterliegen aus Gründen der nationalen und internationalen Sicherheit der Ausfuhrkontrolle und benötigen eine Genehmigung, um das belgische Hoheitsgebiet oder das europäische Zollgebiet zu verlassen und/oder von einem Mitgliedsstaat in einen anderen transferiert zu werden.
Hinweis: Diese Kontrollen gelten auch für den Transfer von Technologien, die mit den kontrollierten Produktkategorien in Zusammenhang stehen. Diese Technologien können Forschungsaktivitäten (Forschung) beinhalten.
Die Lizenzen werden auf der Grundlage einer Entscheidung des Ministerpräsidenten der Wallonischen Region, der zuständigen Behörde für die Erteilung von Lizenzen für Waffen und Güter mit doppeltem Verwendungszweck, erteilt (oder verweigert).
Wir sind auch für die Durchsetzung von restriktiven Maßnahmen (Sanktionen und Embargos) in Bezug auf Waffen und Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Restriktive Maßnahmen) zuständig.

Wirtschaftliche Entwicklung
Ihre Aufgabe ist es, die Gründung von Unternehmen anzuregen, das Wirtschaftswachstum, einschließlich der Sozialwirtschaft, zu fördern und die Einhaltung der Gesetze zu überwachen.
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