Restriktive Maßnahmen
Wir sind für die Durchsetzung restriktiver Maßnahmen, einschließlich Sanktionen und Embargos, die auf europäischer und internationaler Ebene beschlossen wurden, zuständig. Diese Maßnahmen basieren hauptsächlich auf Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und betreffen Waffen und Güter mit doppeltem Verwendungszweck.
Für alle anderen Kategorien von Sanktionen ist die zuständige Behörde in Belgien der Föderale Öffentliche Dienst Wirtschaft.

Eine vollständige und aktuelle Liste der in der EU geltenden restriktiven Maßnahmen finden Sie auf der Website EU Sanctions Map.
Sanktionen gegen Russland
In Bezug auf Sanktionen gegen Russland sind wir für die folgenden Produktkategorien zuständig:
- Waffen und militärisches Gerät: Totales Import- und Exportverbot.
- Güter und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können, wie sie in Anhang VII der Verordnung 833/2014 in ihrer aktuellen und konsolidierten Fassung aufgeführt sind.
- Güter und Technologien für die in Anhang IV der Verordnung 833/2014 in ihrer jeweils aktuellen und konsolidierten Fassung aufgeführten Entitäten.
- Für Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die in Anhang I der Verordnung 2021/821 aufgeführt sind, und Güter in Anhang VII der Verordnung 833/2014: grundsätzliches Verbot mit einigen möglichen Ausnahmen.
Um über die Entwicklung der Sanktionen auf dem Laufenden gehalten zu werden, lesen Sie unsere Nachrichten.