Wassertarife
Sie möchten die Gebühren für die Wasserversorgung in Ihrer Gemeinde oder in einem Gemeindeverband erhöhen? Folgen Sie dem vorgeschriebenen Verfahren und schicken Sie uns einen begründeten Antrag. Wir werden einen Vorschlag zur Anpassung verfassen, der Ihre Vorgaben, aber auch die Realität der Verbraucher berücksichtigt.
Welche Rolle spielen wir bei der Regulierung der Wasserpreise in der Wallonie?
Wir spielen eine regulierende Rolle. Wir prüfen die Anträge und versuchen, die wirtschaftlichen Zwänge des Antragstellers mit einem sozialverträglichen Preisniveau für den Verbraucher in Einklang zu bringen.
Konkret heißt das, dass wir die Unterlagen entgegennehmen und auf Vollständigkeit prüfen. Wir koordinieren die Anfragen nach Stellungnahmen an den Ausschuss für Wasserkontrolle einerseits und an den ÖDW LNU andererseits. Auf der Grundlage dieser Stellungnahmen und wirtschaftlicher Analysen verfassen wir einen Vorschlag für eine Entscheidung, den wir dem zuständigen Minister vorlegen. Zu guter Letzt teilen wir dem Betreiber die endgültige Entscheidung mit.
Wie wird der Wasserpreis berechnet ?
Kurzbeschreibung: Der Wasserpreistarif in der Wallonie setzt sich aus einer jährlichen Gebühr und den verbrauchsabhängigen Kosten zusammen, die pro Kubikmeter berechnet werden, zu denen noch die Mehrwertsteuer von 6 % hinzukommt.
Im Detail:
Der Wasserpreis setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
- Einer Gebühr, die unabhängig vom Wasserverbrauch zu entrichten ist. einer Pauschale für die Miete des Wasserzählers, der dem Betreiber und nicht dem Bürger gehört, so wie es auch ein Abonnement für Telefon oder Internet gibt.
- Dem in drei Teile untergliederten Wasserverbrauch: tatsächliche Kosten der Verteilung (TKV), tatsächliche Kosten der Abwasserentsorgung (TKA) und dem Sozialen Wasserfonds (FSE) festgelegt. Der Anteil hängt von der verbrauchten Wassermenge ab.
< 30 m³ ½ TKV 30 bis 5.000 m³ 1 TKV + 1 TKA > 5.000 m³ 0,9 TKV + 1 TKA - MwSt. (6 %).
Warum muss der Wasserpreis reguliert werden ?
Der Rahmen für Anträge auf Tariferhöhungen garantiert faire und gerechte Preise für alle Wallonen. Als neutraler und unabhängiger Akteur berücksichtigen wir sowohl die Bedürfnisse der Betreiber als auch die wirtschaftliche Realität der Wasserverbraucher. Das Ziel besteht darin, das richtige Gleichgewicht zu finden, um die Gebühren auf einem akzeptablen Niveau festzulegen.
Was kann die Erhöhung der Gebühren rechtfertigen ?
Eine Erhöhung in einem der Bestandteile des Wasserweges von der Entnahme bis zur Ableitung. Zum Beispiel eine Investition, die getätigt werden muss, um das Wassernetz zu verbessern, zu warten oder zu erneuern, oder eine Lohnerhöhung für die Beschäftigten. Der Antrag auf Tariferhöhung muss begründet sein und zusammen mit Buchhaltungsunterlagen, einem fünfjährigen Finanzplan und einem Vorschlag für eine Vorgehensweise eingereicht werden.
Wer verteilt das Trinkwasser in der Wallonie ?
In der Wallonie gibt es mehrere Wasserversorgungsunternehmen (AIEC, AIEM, CIESAC, CILE, IDEN, in BW, IEG, INASEP, SWDE), die das Gebiet unter sich aufteilen. Zusätzlich zu diesen Akteuren übernehmen einige Gemeinden die Wasserversorgung über ihre eigenen kommunalen Dienste.