Eine Subvention im Rahmen eines FIRST Entreprise in Anspruch nehmen

Zusammengefasst

Ihr Unternehmen möchte sein wissenschaftliches und technologisches Potenzial stärken. Dazu ermöglicht die Subvention FIRST Entreprise es Ihnen, einen Forscher (2) für die Durchführung von industrieller Forschung von 12 bis 24 Monaten zu verpflichten und seine Ausbildung über ein Praktikum an folgenden Einrichtungen (1) sicherzustellen:

  • einer universitären Forschungseinheit
  • einem zugelassenen Forschungszentrum;
  • einem mit einer Hochschule assoziiertem Forschungszentrum (das technische und landwirtschaftliche lange Studiengänge auf universitärem Niveau organisiert)
  • einer Forschungseinrichtung
  • Im Rahmen eines FIRST ENTREPRISE INTERNATIONAL wird das Praktikum bei einem Forschungszentrum in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Forschungszentrum außerhalb der Europäischen Union im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung organisiert
  • Im Rahmen eines FIRST ENTREPRISE DOCTEUR ist der Forscher ein Doktor der Wissenschaften, der angewandten Wissenschaften, der Agrarwissenschaften, der Medizin oder der Tiermedizin
Im Detail
Zielpublikum - Details

In Form von Handelsgesellschaften gegründete Unternehmen, wie vorgesehen im Gesellschaftsgesetzbuch:

  • in beliebigem Sektor aktiv;
  • alle Größen: KU, MU, GU.
Vorteile

FIRST ENTREPRISE UND FIRST ENTREPRISE DOCTEUR:

Die zulässigen Ausgaben umfassen:

  • Personalausgaben des Forschers,
  • ein Betrag von 5.000 Euro pro Semester für die Partner-Gasteinrichtung,
  • Allgemeine Kosten.

FIRST INTERNATIONAL:

Die zulässigen Ausgaben umfassen:

  • die Personalausgaben des Forschers,
  • einen Betrag von 5.000 Euro pro Semester für die Partner-Gasteinrichtung,
  • Allgemeine Kosten,
  • - Reise- und Aufenthaltskosten im Aufnahmeland.

Der Anteil, der von der Wallonischen Region abgedeckt wird, beträgt:

  • Für Projekte zu industrieller Forschung
    • Kleinunternehmen: 70 %
    • Mittelgroßes Unternehmen: 60 %
    • Großunternehmen: 30 %
  • Für experimentelle Entwicklungsprojekte
    • Kleinunternehmen: 55 %
    • Mittelgroßes Unternehmen: 45 %
    • Großunternehmen: 35 %

Unter „industrieller Forschung“ versteht man durchgeplante Forschung oder kritische Untersuchungen mit dem Ziel, neue Erkenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu erwerben oder eine deutliche Verbesserung bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu erreichen. Unter „experimenteller Entwicklung“ versteht man den Erwerb, die Verbindung, Gestaltung und Nutzung wissenschaftlicher, technologischer, wirtschaftlicher und sonstiger relevanter Kenntnisse und Fähigkeiten für die Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen.
Die experimentelle Entwicklung kann die Schaffung von Prototypen oder Piloten in Umgebungen umfassen, die Bedingungen des echten Lebens repräsentieren. Sie umfasst keine routinemäßigen oder regelmäßigen Änderungen an bestehenden Produkten, Herstellungsverfahren und Dienstleistungen, selbst wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen sollten.

Prozedur

Anträge auf Beihilfen für die Unterstützung von Forschung und technologischer Innovation können zu jedem Zeitpunkt des Jahres über das Formular, welches durch seine nachstehenden Anhänge ergänzt wird, bei der Direktion für Forschungsprojekte eingebracht werden.

Jedes eingebrachte Projekt wird von einem technischen Verwalter bearbeitet, welcher die Einleitung der Akte in Zusammenarbeit mit dem Projektträger und mit Hilfe der Direktion für Finanzanalyse der GDO6 auf Grundlage der festgelegten Kriterien durchführt.

Nach der Anleitungsphase wird die Akte dem Auswahlkomitee vorgelegt, welches dem für Energie zuständigen Minister eine Stellungnahme übermittelt. Dieses Komitee besteht aus Vertretern der Verwaltung und Vertretern des Ministers.

Bei einer Finanzierung ist die Umsetzung der Forschungsphase Gegenstand von technischen und Finanzberichten.

Sie sind Eigentümer der Ergebnisse Ihrer Forschungen.

Fristen:
Sie erhalten in jedem Fall eine Stellungnahme (positiv oder negativ) innerhalb von maximal drei Monaten ab Erhalt Ihrer vollständigen Akte.

Arten der Identifizierung und der Signatur:
Zu signierende Erklärung im Papier-Formular
Scan der Erklärung im Falle einer elektronischen Einreichung

Rechtsbehelfe:
Die Modalitäten der Rechtsbehelfe werden im Download-Dokument „Rechtsbehelfe“, welches unten verfügbar ist, erklärt:

  • Kontakt mit der betreffenden Verwaltung
  • Beschwerde beim Mediator der Wallonischen Region
  • Beim Staatsrat 
    • Anfechtungsklage beim Staatsrat innerhalb von 60 Kalendertagen ab der Mitteilung der angefochtenen Entscheidung
    • Der Antrag auf Aussetzung kann vor, während oder nach dem Versand der Anfechtungsklage eingebracht werden. In außergewöhnlichen Fällen und gemäß besonderen Modalitäten ist es für Sie zudem möglich, die Aussetzung der Entscheidung mit hoher Dringlichkeit zu beantragen.
Bedingungen

Kriterien der Zulässigkeit

  • Das Unternehmen wurde wie im Gesellschaftsgesetzbuch vorgesehen als Handelsgesellschaft gegründet,
  • Das Unternehmen hat seinen Betriebssitz in der Wallonie,
  • Das Unternehmen darf nicht in finanziellen Schwierigkeiten sein,
  • Das Unternehmen weist bezüglich der MwSt., gegenüber der LSS und der Region keine Rückstände auf.
  • Das Projekt darf noch nicht Gegenstand einer öffentlichen Beihilfe gewesen sein.

Bewertungskriterien

  • Innovationscharakter des Projekts,
  • Qualität des Projekts, seine technische Machbarkeit und seine Relevanz in Bezug auf die technisch-wirtschaftlichen Bedürfnisse der,
  • Das Unternehmen muss in der Lage sein, die erwarteten Ergebnisse des Projekts zu verwerten,
  • Das Projekt muss optisch einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten,
  • Das Unternehmen muss die finanzielle derzeitigen und vorhersehbaren Anforderungen des Projekts erfüllen können oder die Möglichkeit haben, entsprechende zusätzliche Finanzierungen für diese Anforderungen zu finden,
  • Das Projekt muss einen eindeutigen Risikograd umfassen.

Spezifische Kriterien

FIRST ENTREPRISE:

  • Ausbildung des Nachwuchsforschers,
  • Wissenstransfer zwischen der Gasteinrichtung und dem Unternehmen.

FIRST INTERNATIONAL:

  • Ausbildung des Nachwuchsforschers,
  • Wissenstransfer zwischen der Gasteinrichtung und dem Unternehmen,
  • Relevanz der internationalen Partnerschaft in Hinblick auf den Bereich der in der Gasteinrichtung geplanten Arbeiten.

FIRST DOCTEUR:

  • Titel des Forschers,
  • Kooperation zwischen dem Unternehmen und der Gasteinrichtung.
Nützliche Dokumente
Kontakte
Kontaktpersonen
Haubert Isabelle 
+32 (0)81 77 86 73 ou 63 (secrétariat)
Barthelemy Emilie 
+32 (0)81 77 86 63
Haubert Isabelle 
+32(0)81 77 86 73 ou 63 (secrétariat)
Barthelemy Emilie 
+32 (0)81 77 86 63
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 2748 (nostraId = 142908)
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