Eine Subvention im Rahmen einer Promotion im Unternehmen beantragen

Zusammengefasst

Die Beihilfen für die Unterstützung von Forschung und technologischer Innovation der Wallonischen Region im Rahmen des Programms „Promotion im Unternehmen“ können für jedes industrielle Forschungsprojekt beantragt werden, welches mit dem Ziel durchgeführt wird, eine Doktorarbeit in einem Unternehmen zu verfassen, welches seinen Betriebssitz in der Wallonie hat.

Im Detail
Zielpublikum - Details

Jedes Unternehmen, das als Handelsgesellschaft gegründet wurde,

  • In beliebigem Sektor aktiv
  • Jeder Größe: kleines, mittleres oder Großunternehmen
Vorteile

Der maximale Anteil der zulässigen Ausgaben, die von der Wallonischen Region abgedeckt werden, beträgt:

  • Kleinunternehmen: 70 %
  • Mittelgroßes Unternehmen: 60 %
  • Großunternehmen: 30 %

Die zulässigen Ausgaben umfassen: 

  • Lohnkosten des Forschers,
  • Pauschalkosten für den Betrieb und Koordination für das Unternehmen (in Höhe von 10.000 € pro Semester),
  • Gemeinkosten in der Höhe von 10 % der gesamten Lohnkosten des Forschers,
  • Kosten für Unteraufträge: Pauschalkosten für den Betrieb und Koordination für die universitäre Einheit (in Höhe von 10.000 € pro Semester). 
Prozedur

Anträge auf Beihilfen für die Unterstützung von Forschung und technologischer Innovation können zu jedem Zeitpunkt des Jahres bei der Direktion für Forschungsprojekte eingebracht werden.
Das Formular, seine Anhänge, die praktischen Informationen über die Einbringung eines Subventionsantrags sowie die Grundgerüste der Halbjahresberichte sind nachstehend verfügbar.
Jedes eingebrachte Projekt wird von einem technischen Verwalter bearbeitet, welcher die Einleitung der Akte in Zusammenarbeit mit dem Projektträger und mit Hilfe der Direktion für Finanzanalyse der ÖDW Wirtschaft, Beschäftigung, Forschung auf Grundlage der festgelegten Kriterien durchführt. 
Nach der Anleitungsphase wird die Akte dem Auswahlkomitee vorgelegt, welches dem für Energie zuständigen Minister eine Stellungnahme übermittelt. Dieses Komitee besteht aus Vertretern der Verwaltung und Vertretern des Ministers.
Sie erhalten in jedem Fall eine Stellungnahme (positiv oder negativ) innerhalb von maximal drei Monaten ab Erhalt Ihrer vollständigen Akte..
Bei einer Finanzierung ist die Umsetzung der Forschungsphase Gegenstand von technischen und Finanzberichten.
Sie sind Eigentümer der Ergebnisse Ihrer Forschungen und verfügen darüber gemäß der Vereinbarung und der Einigung der Partnerschaft, die mit der Gastuniversität abgeschlossen wurde.

Fristen:
Sie erhalten in jedem Fall eine Stellungnahme (positiv oder negativ) innerhalb von maximal drei Monaten ab Erhalt Ihrer vollständigen Akte.

Arten der Identifizierung und der Signatur:
Zu signierende Erklärung im Papier-Formular
Scan der Erklärung im Falle einer elektronischen Einreichung

Rechtsbehelfe:
Die Modalitäten der Rechtsbehelfe werden im Download-Dokument „Rechtsbehelfe“, welches unten verfügbar ist, erklärt:

  • Kontakt mit der betreffenden Verwaltung
  • Beschwerde beim Mediator der Wallonischen Region
  • Beim Staatsrat 
    • Anfechtungsklage beim Staatsrat innerhalb von 60 Kalendertagen ab der Mitteilung der angefochtenen Entscheidung
    • Der Antrag auf Aussetzung kann vor, während oder nach dem Versand der Anfechtungsklage eingebracht werden. In außergewöhnlichen Fällen und gemäß besonderen Modalitäten ist es für Sie zudem möglich, die Aussetzung der Entscheidung mit hoher Dringlichkeit zu beantragen.
Bedingungen

Kriterien der Zulässigkeit:

  • Das Unternehmen wurde wie im Gesellschaftsgesetzbuch vorgesehen als Handelsgesellschaft gegründet
  • Das Unternehmen hat seinen Betriebssitz in der Wallonie.
  • Das Unternehmen darf nicht in finanziellen Schwierigkeiten sein
  • Das Unternehmen weist bezüglich der MwSt., gegenüber der LSS und der Region keine Rückstände auf.
  • Das Projekt darf noch nicht Gegenstand einer öffentlichen Beihilfe gewesen sein;

Bewertungskriterien:

  • Innovationscharakter des Projekts;
  • Qualität des Projekts, seine technische Machbarkeit und seine Relevanz in Bezug auf die technisch-wirtschaftlichen Bedürfnisse der Region. 
  • Das Unternehmen muss in der Lage sein, die erwarteten Ergebnisse des Projekts zu verwerten
  • Das Projekt muss optisch einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten
  • Das Unternehmen muss die finanzielle derzeitigen und vorhersehbaren Anforderungen des Projekts erfüllen können oder die Möglichkeit haben, entsprechende zusätzliche Finanzierungen für diese Anforderungen zu finden;
  • Das Projekt muss einen eindeutigen Risikograd umfassen.

Spezifische Kriterien:

  • Profil des Forschers 
  • Qualität der Koordination und der Betreuung sowohl beim Unternehmen als auch beim Gast-Universitätslabor
  • Exzellenz der Forschungseinheit
  • internationale Öffnung
Kontakte
Kontaktpersonen
Haubert Isabelle 
+32 (0)81 77 86 73 ou 63 (secrétariat)
Barthelemy Emilie 
+32 (0)81 77 86 63
Haubert Isabelle 
+32(0)81 77 86 73 ou 63 (secrétariat)
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 2717 (nostraId = 142891)
Retour aux démarches