Liegt Ihr Haus in einem Gebiet, das nicht über eine Straßenkanalisation verfügt oder nicht an eine kollektive Kläranlage angeschlossen ist? Sie müssen es mit einem individuellen Klärsystem (KKA) ausstatten, um Ihr häusliches Abwasser zu behandeln.
Durch die Installation einer KKA werden Sie Teil des Systems der öffentlichen Verwaltung der autonomen Abwasserentsorgung (GPAA), das von der öffentlichen Wasserverwaltungsgesellschaft (SPGE) verwaltet und koordiniert wird.
Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen über die Installation Ihrer autonomen Kläranlage in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften.
EINE OBLIGATORISCHE KKA IN GEBIETEN MIT AUTONOMER ABWASSERENTSORGUNG
In der Wallonie werden in den PASH (Plänen für die Abwasserreinigung pro Teileinzugsgebiet) die Abwassersysteme und ihre Anwendungsgebiete festgelegt. Ermitteln Sie das Abwassersystem Ihres Hauses anhand der Online-Karte (siehe „Nützliche Links“).
Befindet sich Ihr Haus in einem Gebiet mit kollektiver Abwasserentsorgung? Dann muss es an Abwasserkanäle angeschlossen sein, die in eine bestehende öffentliche Kläranlage münden. Eine KKA kann nur mit einer Ausnahmegenehmigung installiert werden.
Befindet sich Ihr Haus in einem Gebiet mit autonomer Abwasserentsorgung? Sie müssen eine KKA installieren, wenn Ihre Situation eine der im Abschnitt „Bedingungen“ detailliert beschriebenen Voraussetzungen erfüllt.
INSTALLATION DER INDIVIDUELLEN KLÄRANLAGE UNTER OPTIMALEN BEDINGUNGEN
- Die zu installierende KKA muss von der Wallonie zugelassen sein und eine Zulassungsnummer besitzen. Diese ist auf einem Identifikationsschild vermerkt, das sich in der Zugangskammer des Systems befindet.
- Die KKA kann erst installiert werden, wenn Sie die positive Stellungnahme der Gemeinde oder die Umweltgenehmigung erhalten haben (siehe „Bedingungen“ für weitere Informationen).
- Wählen Sie einen zertifizierten KKA-Installateur: Davon hängt ab, ob die KKA kurz-, mittel- und langfristig einwandfrei funktioniert.
Die Wahl eines zertifizierten Installateurs ist von Vorteil, weil:
- die kostenpflichtige Installationskontrolle durch eine Kontrolle des ersten Betriebs der KKA ersetzt wird, deren Kosten von der SPGE im Rahmen der GPAA übernommen werden.
- falls eine Prämie für die Installation gewährt wird, Ihnen der Installateur die Installationsarbeiten abzüglich der Prämie in Rechnung stellt (Drittzahlerprinzip).
- der Installateur Ihnen bei den Verwaltungsverfahren hilft
Wenn Sie sich für die Installation einer KKA durch einen nicht zertifizierten Installateur entscheiden, müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der KKA eine Installationskontrolle bei der SPGE beantragen. Die Kosten für diese Überprüfung müssen Sie vollständig selbst tragen.
Besuchen Sie die digitale SIGPAA-Plattform: Dort finden Sie die Referenzen aller KKA und offiziell anerkannte Betreiber.
Jede Person:
- natürlich oder juristisch
- privat oder öffentlich-rechtlich
Eigentümer einer Wohnimmobilie, die mit einer autonomen Kläranlage ausgestattet werden muss.
Sie können im Rahmen der öffentlichen Verwaltung der autonomen Abwasserentsorgung (GPAA) eine Prämie für die Installation einer individuellen Kläranlage sowie andere vorteilhafte Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Sehen Sie sich die Vorgehensweise an, die sich mit diesen Vorteilen befasst.
BEDINGUNGEN FÜR DIE INSTALLATION EINER KKA FÜR EIN HAUS IN EINEM GEBIET MIT AUTONOMER ABWASSERENTSORGUNG
Sie müssen eine KKA installieren, wenn Ihr Haus eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
• Ihr Haus wurde nach dem Datum des ersten Plans (PCGE, PASH oder PASH-Revision) errichtet, der das Gebiet zur autonomen Abwasserentsorgung erklärt.
• Ihr Haus ist Gegenstand von Ausbauten, Erweiterungen oder Umbauten, die von einer Baugenehmigung abgedeckt sind und zu einer Erhöhung der Schadstoffbelastung der Wohnung führen.
• Ihr Haus liegt in einem prioritären Gebiet, d. h. am Rande von Gebieten, die in Bezug auf die Einleitung unbehandelter Abwässer aus ökologischer Sicht empfindlich sind (wie z. B. Einzugsgebiete, Badegebiete oder die Umgebung gefährdeter Wasserläufe).
• Die Gemeinde schreibt Ihnen eine KKA vor, um ein Problem der öffentlichen Gesundheit oder eine schwerwiegende Umweltschädigung zu beheben.
BEDINGUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER UMWELTERKLÄRUNG/-GENEHMIGUNG
Generell muss eine KKA für eine Einrichtung der Klasse 3 mittels einer Umwelterklärung zwingend bei der Gemeinde angemeldet werden.
Eine Umweltgenehmigung der Klasse 2 wird jedoch für eine KKA benötigt in:
• einem Gebiet mit kollektiver Kanalisation, abweichend vom Anschluss an die Kanalisation
• einem Gebiet mit autonomer Kanalisation UND mit einer Kapazität von 100 Einwohnergleichwerten (EGW) oder mehr
Die Erklärung muss alle 10 Jahre und die Umweltgenehmigung alle 20 Jahre erneuert werden.
- Wassergesetzbuch
- Allgemeine Abwasserreinigungsordnung (Artikel R.274 bis 291)
- Prämie für die Installation einer individuellen Kläranlage (Artikel R.401-417 und R.466-468)
- Erlass vom 29. Juni 2017 über die Einführung einer Zertifizierung für KKA-Installateure
- Erlass vom 1. Dezember 2016 über die Einführung des GPAA