Jedes kleine oder mittelgroße Unternehmen, welches eine kommerzielle oder handwerkliche Tätigkeit auf dem Gebiet Belgiens ausüben möchte, muss nachweisen, dass es über die unternehmerischen Fähigkeiten verfügt. Dazu zählen:
- Grundkenntnisse in Verwaltung (für alle Tätigkeiten);
- die berufliche Kompetenz (für 26 reglementierte Tätigkeiten).
Die unternehmerischen Fähigkeiten können durch ein Diplom oder durch Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Für Personen, die weder über die geforderte Ausbildung, noch über die Berufserfahrung verfügen, gibt es die Möglichkeit, eine Prüfung vor einer zentralen Jury abzulegen.
Diese Prüfung kann sich auf Grundkenntnisse in Verwaltung oder auf die berufliche Kompetenz für jede reglementierte Tätigkeit beziehen.
Im Erfolgsfall erhält der Interessent ein Zertifikat, welches als Nachweis akzeptiert wird.
Diese Prüfungen richten sich an Personen, die unternehmerische Fähigkeiten in ein kleines oder mittelgroßes Unternehmen einbringen wollen, welches eine kommerzielle oder handwerkliche Tätigkeit auf dem Gebiet Belgiens ausübt.
Die betroffenen KMU können aus einer natürlichen oder einer juristischen Person bestehen.
Im Erfolgsfall bei der Prüfung erhält der Interessent ein Zertifikat, welches als Nachweis über die unternehmerischen Fähigkeiten akzeptiert wird.
Um der zentralen Jury eine Prüfung vorlegen zu können, muss der Kandidat zuerst das Anmeldeformular ausfüllen, dass zur jeweiligen Prüfung gehört.
Diesem Formular muss eine Kopie der Vorder- und Rückseite seines Ausweises beigefügt und zudem muss eine Anmeldegebühr von 35,00 € bezahlt werden.
Diese Einschreibegebühr muss überwiesen werden an:
- Konto: BE43 0912 1502 6801 (Code BIC : GKCC BE BB)
- eröffnet unter dem Namen von: Service Public de Wallonie - DGO6 - Département du développement économique - Place de la Wallonie, 1 - 5100 Jambes
- Kommunikation : Nachname - Vorname - 5-stelliger Prüfungscode (Beispiel: 20090 für Grundkenntnisse in Verwaltung)
Der Kandidat erhält dann eine schriftliche Einladung per Post, welche das Prüfungsdatum angibt. Es ist also für den Kandidaten nicht möglich, ein Prüfungsdatum über die Internetseite auszuwählen.
Er legt die Prüfung ab und im Erfolgsfall erhält er ein Zertifikat, welches als Nachweis über die unternehmerischen Fähigkeiten anerkannt wird.
Jeder Kandidat, der die Prüfung über die berufliche Kompetenz nicht besteht, muss mindestens drei Monate warten, bevor er erneut eine Prüfung über die betreffende Tätigkeit ablegen kann.
Für die Ablegung der Prüfung ist keinerlei gesetzliches Mindestalter vorgeschrieben.