Sie möchten ein Geschäft gründen, verfügen aber nicht über die grundlegenden Managementkenntnisse? Vielleicht fehlt Ihnen der nötige Abschluss oder die Erfahrung, um Ihre Fähigkeiten zu beweisen? Durch das Ablegen einer Prüfung vor dem Zentralen Prüfungsausschuss können Sie das von Ihnen benötigte Zertifikat erwerben, ohne eine Schule besuchen zu müssen.
Jeder, der nicht über grundlegende Managementkenntnisse verfügt, kann die Prüfung des Zentralen Prüfungsausschusses ablegen. Beachten Sie, dass nicht unbedingt der Leiter des Unternehmens diese Fähigkeiten für Ihre Aktivität mitbringen muss. Auch eine dritte Person, die mit dem Unternehmen verbunden ist, kann dies tun.
Für einen Selbstständigen (natürliche Person) kann diese Person sein:
- der Ehepartner;
- der gesetzlich zusammenwohnende Partner;
- der seit mindestens 6 Monaten zusammenlebende Partner;
- ein unabhängiger Helfer, Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad;
- ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Für ein Unternehmen (juristische Person) kann diese Person sein:
- das Verwaltungsorgan (z. B. ein Geschäftsführer einer SRL oder ein geschäftsführender Direktor einer AG);
- ein Unternehmensleiter (z. B. ein aktiver Gesellschafter einer SRL oder ein Geschäftsführer einer AG);
- ein Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wenden Sie sich an einen Unternehmensschalter. Dort kann man Ihnen sagen, ob Sie die richtigen Fähigkeiten für Ihre Aktivität haben.
Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Diplom, das Ihre Grundkenntnisse im Bereich Management bescheinigt. Sie können dann Ihre Verwaltungsverfahren mit Ihrem Unternehmensschalter fortsetzen, um Ihre Tätigkeit aufzunehmen.
Sich für eine Prüfung anmelden
Die Anmeldung erfolgt online auf der Plattform MonEspace. Der Link zum Formular befindet sich am Ende dieser Seite. Klicken Sie darauf und folgen Sie diesen Schritten:
- Identifizieren Sie sich mit Ihrem elektronischen Personalausweis, über die itsme®-Anwendung oder über eine andere vorgeschlagene Methode.
- Sobald Sie sich eingeloggt haben, gehen Sie zu Ihrem Bürgerbereich (unter „Ich bin eine Privatperson“).
- Folgen Sie den Anweisungen, um das Online-Formular auszufüllen und Ihre Bewerbung einzureichen. Sie müssen die folgenden Abschnitte ausfüllen:
- Ihre persönlichen Informationen,
- Prüfungsbezogene Informationen,
- Die Zahlung der Anmeldegebühr (35 €),
- Kommentare zu Ihrer Anmeldung (z. B. wann Sie nicht verfügbar sind).
Wenn Sie Ihre Anmeldung über MonEspace nicht abschicken können, können Sie sich über die Schaltfläche am unteren Rand des Bildschirms an den MonEspace-Support wenden.
Wenn das Problem weiterhin besteht, können Sie das Papierformular herunterladen und per Post an die folgende Adresse senden: Jury Central, Département du développement économique, Boulevard Cauchy 43, 5000 Namur.
Sobald Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie eine Einladung zur Prüfung. Die Einladungen werden in der chronologischen Reihenfolge der Anträge verschickt, mindestens 15 Tage vor der Prüfung.
Vorbereitung auf die Prüfung
Die Dienststellen des Zentralen Prüfungsausschusses sind nicht für die Vorbereitung der Kandidaten auf die Prüfungen zuständig.
Das Thema, auf das sich die Prüfung bezieht, und den Lehrplan finden Sie auf der Seite der Zentralen Prüfungsausschusses.
Die Prüfung ablegen
Die Prüfungen finden ausschließlich als Präsenzveranstaltungen in unseren Räumlichkeiten an folgender Adresse statt:
ÖDW Wirtschaft, Beschäftigung, Forschung
Boulevard Cauchy, 43
5000 NAMUR
Die Prüfung zu Grundlagen des Managements ist ein computergestützter Test mit 30 Fragen.
Ihre Ergebnisse erhalten
Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie ein Ergebnis von mindestens 50 % erzielen. Sie erhalten Ihre Ergebnisse direkt nach der Prüfung. Bei erfolgreichem Abschluss stellen wir Ihnen direkt Ihr Zertifikat aus.
Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie ein Ergebnis von mindestens 50 % erzielen.
Möchten Sie eine nicht bestandene Prüfung wiederholen?
Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, müssen Sie mindestens drei Monate warten, bevor Sie eine neue Prüfung ablegen können.
- 10 FEVRIER 1998. - Loi-programme pour la promotion de l'entreprise indépendante
- 29 JANVIER 2007. - Arrêté royal relatif à la capacité professionnelle pour l'exercice des activités indépendantes dans les métiers de la construction et de l'électrotechnique, ainsi que de l'entreprise générale
- 26 JUIN 2002. - Loi relative à l'instauration du Conseil d'Etablissement
- 29 MARS 2004. - Arrêté royal relatif au Conseil d'Etablissement, instauré par la loi du 26 juin 2002