Den Bewirtschafter eines Wasserlaufs in der Wallonie identifizieren

Zusammengefasst

Sie möchten einen Wasserlauf verändern?

Möchten Sie eine Auskunft über einen Wasserlauf in Ihrer Nähe anfordern?

Sie möchten Arbeiten durchführen, die sich auf einen Wasserlauf oder dessen Bewirtschaftung auswirken können?
 

Wenden Sie sich an den Bewirtschafter des Wasserlaufs, der von Ihrem Projekt oder Ihrer Anfrage betroffen ist!

Die Identifizierung des richtigen Bewirtschafters des Wasserlaufs ermöglicht es Ihnen, sich direkt an den richtigen Ansprechpartner zu wenden. Zögern Sie nicht, ihn zu kontaktieren, um sich über die auferlegten Bedingungen zu informieren oder um alle notwendigen Anweisungen und Ratschläge zu erhalten, bevor Sie mit Arbeiten oder Handlungen beginnen, die Auswirkungen auf einen Wasserlauf oder seine Bewirtschaftung haben können. So steht Ihnen der Bewirtschafter von Wasserläufen für Auskünfte oder Stellungnahmen zur Verfügung und ist derjenige, der die Durchführung von Projekten auf öffentlichem Grund genehmigen kann (vorheriger schriftlicher Antrag auf eine staatliche Genehmigung).

Wie können Sie den für Ihr Projekt relevanten Bewirtschafter von Wasserläufen identifizieren?

Um den von Ihrem Projekt betroffenen Bewirtschafter von Wasserläufen zu identifizieren, müssen Sie zunächst den Typ oder sogar die Kategorie des Wasserlaufes ermitteln, der Ihr Projekt beeinflusst oder von Ihrem Projekt beeinflusst werden könnte.

 

DIE TYPOLOGIE DER WASSERLÄUFE IN DER WALLONIE

Die Wasserläufe in der Wallonie bestehen aus:

  1. schiffbaren Wasserläufen
  2. nicht schiffbaren Wasserläufen
  3. nicht geschützten Wasserläufen

Die schiffbaren Wasserläufe oder auch Wasserstraßen sind Teil des öffentlichen Eigentums. In dieser Funktion werden sie vom Öffentlichen Dienst der Wallonie Mobilität und Infrastrukturen verwaltet.

Nicht schiffbare Wasserläufe sind ebenfalls Teil des öffentlichen Eigentums und werden in 3 Kategorien unterteilt:

  • nicht schiffbare Wasserläufe der 1. Kategorie, die vom Öffentlichen Dienst der Wallonie Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt verwaltet werden
  • die nicht schiffbaren Wasserläufe der zweiten Kategorie werden von den Provinzen verwaltet
  • die nicht schiffbaren Wasserläufe der dritten Kategorie werden von den Gemeinden verwaltet

Nicht geschützte Wasserläufe fallen in den Bereich des Privateigentums. Sie werden von den anliegenden Eigentümern, deren Grundstücke an den Wasserlauf grenzen oder von ihm durchflossen werden, instandgehalten und saniert. Wartungen und Sanierungen werden auf ein absolutes Minimum beschränkt. Die Provinz ist die zuständige Behörde für die Aufsicht über nicht geschützte Wasserläufe. Alle Fragen oder Stellungnahmen zu einem solchen Wasserlauf, insbesondere im Rahmen von Städtebaugenehmigungen, müssen an sie gerichtet werden

IDENTIFIZIEREN SIE DEN WASSERLAUF UND SEINEN BEWIRTSCHAFTER MITHILFE DES DIGITALEN ATLAS DER NICHT SCHIFFBAREN WASSERWEGE

Alle Einzelheiten und Schritte finden Sie im nachfolgenden Abschnitt „Verfahren“.

WENDEN SIE SICH ANSCHLIESSEND AN DEN BEWIRTSCHAFTER VON WASSERLÄUFEN, DEN SIE IDENTIFIZIEREN KONNTEN!

Bei einem schiffbaren Wasserlauf wenden Sie sich an die betreffende Regionaldirektion des ÖDW Mobilität und Infrastrukturen (siehe nachstehende Rubrik „Kontakte“).

Für einen nicht schiffbaren Wasserlauf der 1. Kategorie wenden Sie sich an den betreffenden Bezirk des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (siehe nachstehende Rubrik „Kontakte“).

Für einen nicht schiffbaren Wasserlauf der 2. Kategorie wenden Sie sich an Ihre Provinz (siehe nachstehende Rubrik „Kontakte“).

Für einen nicht schiffbaren Wasserlauf der 3. Kategorie wenden Sie sich an Ihre Gemeinde (siehe nachstehende Rubrik „Kontakte“).

Achtung

 

 
Im Detail
Zielpublikum - Details

Alle natürlichen, juristischen oder öffentlichen Personen, die den Bewirtschafter des Wasserlaufs, der ein Projekt beeinflusst oder von diesem beeinflusst sein könnte, kontaktieren möchten oder weitere Informationen benötigen.

 

Prozedur

Um den Bewirtschafter von Wasserläufen zu identifizieren

  1. Besuchen Sie den digitalen Atlas der Wasserläufe der Wallonie
  2. Klicken Sie auf der Karte auf das „i“ in der Leiste oben links auf dem Bildschirm. Achten Sie darauf, dass die Verwaltungsgrenzen (Gemeinden, Provinzen, Regionen) auf der Karte sichtbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, aktivieren Sie in der linken Leiste die Registerkarte Verwaltungsgrenzen, damit sie auf der Karte angezeigt werden.
  3. Wählen Sie dann auf der Karte den Wasserlauf aus, der von Ihrem Projekt betroffen ist oder sich auf Ihr Projekt auswirkt
  4. Sehen Sie sich den Bereich auf der rechten Seite des Bildschirms an, in dem unter anderem der Typ und die Kategorie des von Ihnen ausgewählten Wasserlaufs aufgeführt sind
Kontakte
Dienste
Ihre Gemeinde (nur auf Französisch verfügbar)
Kontaktieren Sie die den Dienst der Provinz „Straßen, Wasserläufe und Umwelt“ für die von der Provinz Namur verwalteten Wasserläufe.
+32 (0)81 77 51 60
Kontaktieren Sie Hainaut Ingéniérie Technique für die von der Provinz Hennegau verwalteten Wasserläufe
+32 (0)65 87 97 26
Kontaktieren Sie die den Dienst der Wasserläufe für die von der Provinz Lüttich verwalteten Wasserläufe
+32(0)4 279 49 58
Kontaktieren Sie die den Dienst Infrastrukturen und Wasserläufe für die von der Provinz Luxemburg verwalteten Wasserläufe
+32 (0)63 21 27 59
Kontaktieren Sie den Dienst für Kartografie und Hydrologie für die von der Provinz Wallonisch-Brabant verwalteten Wasserläufe
+32 (0)10 23 62 51
Kontaktieren Sie den Distrikt Mons der Direktion für nicht schiffbare Wasserwege
+32 (0)65 32 82 60
Kontaktieren Sie den Distrikt Namur der Direktion für nicht schiffbare Wasserwege
+32 (0)81 71 53 70
Kontaktieren Sie den Distrikt Lüttich der Direktion für nicht schiffbare Wasserwege
+32 (0)4 220 06 01
Kontaktieren Sie Hainaut Ingéniérie Technique für die von der Provinz Hennegau verwalteten Wasserläufe
+32 (0)84 37 43 36
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 3125 (nostraId = 147450)
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