Diese Übersetzung des Ansatzes wurde kürzlich aktualisiert.
Artikel in Referenzsprache (fr)
Die Wallonie ist für die Regelung der Fahrausbildung, die Überprüfung der Voraussetzungen für den Zugang zum Beruf und die Ausstellung von Ad-hoc-Patenten zuständig. Außerdem überprüft sie die Bedingungen für den Marktzugang und lässt Fahrschulen zu.
Jede Niederlassungseinheit einer anerkannten Fahrschule verfügt über mindestens einen Übungsplatz, der in Artikel 16 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004 vorgesehen ist. Der Übungsplatz ist jedoch nicht für den praktischen Fahrunterricht von Fahrzeugen der Klasse B erforderlich.
Dieses Verfahren ist in französischer und deutscher Sprache verfügbar.
Zusammenstellung der Akte
Der Antrag auf Genehmigung eines Übungsgeländes wird bei der Direktion der Straßenverkehrsregulierung des Öffentlichen Dienstes der Wallonie über die E-Mail-Adresse formation.conduite.automobile@spw.wallonie.be zusammen mit den folgenden Dokumenten gestellt:
Ein Formular AE003 – Antrag auf Genehmigung eines Übungsgeländes findet sich auf http://mobilite.wallonie.be/home/je-suis/une-ecole-de-conduite/formulaires.html
Validierung der Akte
Wenn die Bedingungen erfüllt sind, erteilt der ÖDW spätestens drei Monate nach Einreichung des vollständigen Antrags eine Fahrschulzulassung, sowie die Genehmigung zum Betrieb einer Niederlassungseinheit und, sofern nicht bereits vorhanden, die Genehmigung für einen Übungsplatz.
Der Kandidat wird spätestens drei Monate nach Eingang seines Antrags schriftlich darüber informiert, ob sein Antrag vollständig oder unvollständig ist. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung über die Vollständigkeit des Antrags gemacht, gilt der Antrag als vollständig.
Wenn innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Schreibens, in dem die Unvollständigkeit des Antrags mitgeteilt wurde, keine vollständigen Unterlagen vorliegen, wird der Antrag auf Zulassung nicht weiter bearbeitet.
Der ÖDW kann die Frist, innerhalb derer er seine Entscheidung treffen muss, um einen Monat verlängern. Er informiert den Kandidaten darüber.
Wird die Fahrschulzulassung, die Genehmigung zum Betrieb einer Niederlassungseinheit oder die Genehmigung eines Grundstücks für einen vollständigen Antrag nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen erteilt, so gilt das Ausbleiben einer Entscheidung als Annahmeentscheidung.
Um zugelassen zu werden, muss der Übungsplatz mit einem festen und stabilen Belag versehen sein, der für die Masse der Fahrzeuge, für die er zugelassen ist, geeignet ist. Er muss frei von Splitt, Blättern und anderen Materialien sein, die Unfälle verursachen könnten. Er ist mit einem Feuerlöscher von mindestens fünf Kilogramm, Absorptionsmittel für Ölflecken und einem Erste-Hilfe-Kasten ausgestattet.
Als Übungsgelände gelten öffentliche und private Gelände, einschließlich Parkplätze (Bahnhöfe, Supermärkte, ...), unabhängig davon, ob sie kostenlos oder gegen Gebühr genutzt werden können und ob die Fahrschule Eigentümerin des Geländes ist oder nicht.
Die Bedingungen für die Genehmigung des Übungsgeländes finden sich in Artikel 8 des Königlichen Erlasses vom 11. Mai 2004.
Je nach der Unterrichtskategorie, für die es zugelassen ist, verfügt es über folgende Ausstattung:
Unterrichtskategorie A:
- Funkgerät für jedes Fahrschulfahrzeug
- Kegel
- Stoppuhr
- Telefon oder GSM
- Abmessungen, die mit der sicheren Durchführung der in Punkt 6 des Anhangs 2 der Europäischen Richtlinie 2000/56/EG genannten Manöver übereinstimmen
Unterrichtskategorie C-D:
- Baken
- Grenzlinienelemente
- Kai
Unterrichtskategorie E:
- 15 cm hohes Grenzlinienelement auf einer Mindestlänge von 30 m
- Baken + Erhöhung
- Durchgehende weiße Linie von 50 m.
Unterrichtskategorie G:
- Kegel
- Abnehmbare Schranke.
Wenn der Unterricht nach Sonnenuntergang stattfindet, muss das Gelände mit einer effizienten und dauerhaften Beleuchtung ausgestattet sein, die eine sichere Durchführung der Manöver ermöglicht.
Hinweis 1: Eine Ausstattung einer Unterrichtskategorie kann nur von maximal zwei Fahrschulfahrzeugen gleichzeitig genutzt werden.
Hinweis 2: Ein Übungsgelände kann von mehreren Niederlassungseinheiten und von mehreren Fahrschulen genutzt werden.