Beantragung einer GREEN-Beihilfe (spezifische Beihilfen für Umweltschutz und Energienutzung)

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Artikel in Referenzsprache (fr)
Zusammengefasst
  • Sie sind ein Unternehmen (natürliche Person oder juristische Person oder eine wirtschaftsorientierte VoG) ;
     
  • Ihr Unternehmen besitzt oder gründet eine Niederlassungseinheit in der Wallonie;
     
  • Sie planen Investitionen in Anlagen zur Förderung des Umweltschutzes oder der nachhaltigen Energienutzung.
     

Die Wallonie kann Ihnen eine Investitionsprämie gewähren, die je nach den unten aufgeführten Kriterien variiert:

  • Kategorie des Unternehmens;
  • Investitionsort;
  • Art der geplanten Investition.

 

Achtung
  1. Sie müssen ein Antragsformular für den Beginn eines Investitionsprogramms einreichen, bevor Sie die ersten Verpflichtungen im Zusammenhang mit Investitionen eingehen (Bestellscheine usw.). Es ist ratsam, auf die Startfreigabe zu warten, um eine Bestätigung zu erhalten, dass die Grundvoraussetzungen erfüllt sind.
     
  2. Sie müssen einen „Unternehmenspass“ beantragen, bevor Sie das Antragsformular für die Intervention ausfüllen.

  3. Für EDU-Beihilfen (nachhaltige Energienutzung), bei denen der Investitionsbetrag für Energieeinsparungen im Produktionsprozess über 25.000 € oder der Investitionsbetrag für die Erzeugung erneuerbarer Energien über 100.000 € beträgt:

    1. Sie müssen ein AMUREBA-Audit oder eine Machbarkeitsstudie nach der AMUREBA-Methode von einem Prüfer durchführen lassen, der nach den für AMUREBA-Audits vorgesehenen Verfahren ausgezeichnet wurde und sich auf die eingereichten Investitionen bezieht. AMUREBA-Audits können eventuell Energiegutscheine erhalten.

    2. Sie müssen sich verpflichten, über Energiemessgeräte zu verfügen, mit denen die Energieerzeugung oder -einsparung im Zusammenhang mit den Investitionen gemessen werden kann.

    3. Sie müssen sich verpflichten, eine Energiebuchhaltung zu erstellen, die eine objektive Messung der Auswirkungen der Investition ermöglicht.

  4. Sie müssen das Investitionsprogramm innerhalb von 6 Monaten nach dem ersten Antrag beginnen und es innerhalb von 4 Jahren nach diesem Datum abschließen.
     
  5. Für EDU-Beihilfen (nachhaltige Energienutzung) spätestens am Ende des Investitionsprogramms:

    1. Sie müssen sich über Energiemessgeräte verfügen, mit denen die Energieerzeugung oder -einsparung im Zusammenhang mit den Investitionen gemessen werden kann.

    2. Sie müssen eine Energiebuchhaltung erstellt haben, die eine objektive Messung der Auswirkungen der Investition ermöglicht.

    3. Sie müssen die Erreichung der gesetzten Ziele durch eine AMUREBA-Leistungsverfolgungsprüfung nachweisen.

  6. Sie müssen die Investition für die vorgesehenen Zwecke und Bedingungen fünf Jahre lang nach Abschluss der Investitionen aufrechterhalten und nutzen.
 
Im Detail
Zielpublikum - Details

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen

Prozedur

Unten finden Sie die verschiedenen Schritte, die Sie durchlaufen müssen, um Ihre Akte zu validieren:

  • Sie müssen ein Antragsformular auf die Genehmigung des Beginns eines Investitionsprogramms über Mon Espace einreichen. Wenn Sie den Antrag validieren, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail mit einer Referenznummer.

Das Absendedatum des Antrags an die Verwaltung ist wichtig: denn es ist das Datum, an dem die mit dem Programm zusammenhängenden Arbeiten beginnen können. Der Beginn der Arbeiten entspricht entweder dem Beginn der mit der Investition zusammenhängenden Bauarbeiten oder der ersten rechtlich bindenden Bestellung von Ausrüstung oder jeder anderen Verpflichtung, durch die die Investition unwiderruflich wird, je nachdem was zuerst erfolgt.

  • Sie müssen unbedingt einen "Unternehmenspass" anfordern, bevor Sie das Antragsformular  für die Förderung ausfüllen.

Ihr Antrag auf den "Unternehmenspass" muss über ein Online-Formular gestellt werden, das auf Mon Espace zur Verfügung steht Wenn Sie den Antrag validieren, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail mit einer Referenznummer.

  • Sie müssen ein AMUREBA-Audit oder eine Machbarkeitsstudie nach der AMUREBA-Methode von einem Prüfer durchführen lassen, der nach den für AMUREBA-Audits vorgesehenen Verfahren ausgezeichnet wurde und sich auf die eingereichten Investitionen bezieht. AMUREBA-Audits können eventuell Energiegutscheine erhalten.

  • Sie müssen das Antragsformular für die Investitionshilfen spätestens 6 Monate ab der Genehmigung des Beginns ausfüllen. Dort geben Sie die Referenznummer oder die Nummer der Entscheidung des "Unternehmenspasses" an.

  • Ihr Antrag wird von der zuständigen Direktion geprüft. Nach dieser Prüfung erhalten Sie die Entscheidung per Post.

  • Sie können einen Antrag auf Zahlung der Prämie mit Hilfe der dieser Entscheidung beigefügten Unterlagen stellen.

Die Belege, die der Benutzer einreichen muss, sind auf dem Antragsformular für die Förderung und in den Hinweisen (Download in der Rubrik "nützliche Dokumente" dieser Maßnahme) aufgeführt.

Die Einspruchsmöglichkeiten im Fall der Ablehnung der Hilfe werden immer mitgeteilt. Das Einreichen des Antrags auf Hilfe ist kostenlos.

Wir bemühen uns, die Anträge möglichst schnell zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit variiert je nach der Komplexität der Akte, der Bitten um weitere Auskünfte, Bitten um erforderliche Stellungnahmen, und eventuell, um die Prämie und das verfügbare Budget für die Hilfe zu prüfen.

Um Ihnen bei den Verwaltungsschritten zu helfen, können Sie die Verwaltung direkt kontaktieren.

Alle Anträge auf Hilfe sind auf Französisch oder Deutsch auszufüllen.

Bedingungen

Um diese Prämie zu erhalten, müssen Sie alle der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Eine Niederlassungseinheit (Betriebssitz, Geschäftssitz, Zweigstelle usw.) in der Wallonie besitzen oder gründen;
     
  • Eine Tätigkeit in einem der zugelassenen Sektoren ausüben;
     
  • Ein förderfähiges Investitionsprogramm vorlegen, das die vorgesehenen Schwellenwerte erreicht: 20.000 €, wenn Sie ein KMU sind, 25.000 €, wenn Sie ein Großunternehmen sind;
     
  • Den Antrag vor jeder festen Verpflichtung im Zusammenhang mit Investitionen (Bestellschein usw.) stellen und darin den für das Projekt erforderlichen Förderbetrag angeben;
     
  • Kein Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten sein.

  • Ein AMUREBA-Audit oder eine Machbarkeitsstudie nach der AMUREBA-Methode von einem Prüfer durchführen lassen, der nach den für AMUREBA-Audits vorgesehenen Verfahren ausgezeichnet wurde. AMUREBA-Audits können eventuell Energiegutscheine erhalten.

  • Sich verpflichten, spätestens bis zum Ende des Investitionsprogramms über Energiemessgeräte zu verfügen, mit denen die Energieproduktion oder -einsparung im Zusammenhang mit den vorgelegten Investitionen gemessen werden kann.

  • Sich verpflichten, eine Energiebuchhaltung zu erstellen, die eine objektive Messung der Auswirkungen der Investition ermöglicht, spätestens bis zum Ende des Investitionsprogramms.
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Verwaltungsschritt Nr. : 2680 (nostraId = 145036)
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