Meldung der Produktion von gefährlichen Abfällen

Zusammengefasst

Sind Sie ein Industriebetrieb, ein Landwirt oder ein Malerbetrieb ? Bei Ihrer beruflichen Tätigkeit fallen wahrscheinlich gefährliche Abfälle an.

 

In der Wallonie muss jeder Erzeuger von gefährlichen Abfällen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit jedes Jahr seine Produktion bei der Verwaltung melden.

 

Diese Meldung gilt nicht für Fachleute aus dem Abfallbereich, wie z. B. Sammler oder Aufbereitungszentren. Diese Fachleute geben weitere spezifische Meldungen ab.

 

 

OBLIGATORISCH VOR DEM 31. MÄRZ

 

Die Einreichung Ihrer Meldung über die Erzeugung gefährlicher Abfälle ist obligatorisch. Tun Sie dies jedes Jahr vor dem 31. März beim ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (LNU). Und zwar bei unserer Direktion fürAbfallwirtschaftsinfrastruktur und Abfallpolitik (DAIAP).

 

Ihre Meldung ermöglicht es uns, gefährliche Abfälle in der Wallonie zu überwachen und zurückzuverfolgen. Aber auch, um Statistiken über die damit verbundenen Handlungen zu erhalten.

 

Unser Auftrag? Umwelt- und gesundheitsverträgliche Abfallentsorgungsmethoden umsetzen und durchsetzen.

 

 

WAS SIND GEFÄHRLICHE ABFÄLLE?

 

Die Liste der gefährlichen Abfälle wie im Abfallkatalog definiert finden Sie unter Abschnitt „Nützliche Links“ unten.

 

Einige Beispiele:

  • Altöl: Die Einleitung von Altöl in die Umwelt ist verboten, da es die Umwelt stark belastet. Wenn Sie weniger als 500 Liter Altöl pro Jahr produzieren, müssen Sie nichts melden.
  • PCB und PCT: Diese Chemikalien sind nur sehr schwer biologisch abbaubar.
  • Batterien und Akkus
  • Farb- und Lösungsmittelabfälle

Befolgen Sie für Ihre Meldung die unten aufgeführten Schritte.

Im Detail
Zielpublikum - Details

Sie produzieren im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit gefährliche Abfälle. Einige Beispiele:

  • Industrie
  • Landwirte
  • Industriereiniger
  • Laboratorien
  • Malerbetriebe
  • Druckereien…

! Wenn Sie eine Kfz- oder Karosseriewerkstatt betreiben, lesen Sie bitte die branchenspezifische Vorgehensweise: Meldung von Abfällen aus Kfz- und Karosseriewerkstätten.

Prozedur

Schritt für Schritt:

  1. Füllen Sie das Formular (Excel) aus, das unter „Formulare“ unten verfügbar ist
  2. Scannen Sie es ein und schicken Sie es per E-Mail an declaration.production.dechets@spw.wallonie.be ODER schicken Sie es an die Abteilung Boden und Abfälle, Direktion für Abfallwirtschaftsinfrastruktur und Abfallpolitik, avenue Prince de Liège 15 à 5100 JAMBES
  3. Follow-up: Wir kontaktieren Sie nur im Fall von Problemen mit Ihrer Meldung.

Ihre Meldung ist kostenlos. Die Nichtabgabe einer Meldung stellt einen Verstoß dar, der mit einem Strafmandat geahndet werden kann.

Die Meldung kann in Deutsch oder Französisch erfolgen.


 
UNS ZU LIEFERNDE INFORMATIONEN

Ihre Meldung muss folgende Angaben enthalten:

  • Ihre Identifikationsdaten
  • Liste Ihres üblichen Abfalls
  • Liste der zugelassenen Sammelstellen, die Sie in Anspruch genommen haben
  • Liste der zugelassenen Transportunternehmen, die Sie in Anspruch genommen haben
  • Liste der zugelassenen Sammel-, Beseitigungs- oder Verwertungsstellen, die Sie in Anspruch genommen haben
  • Abfallausgangsliste
  • synthetische Liste der deponierten Abfälle
  • Schätzung der Produktion für die nächsten 2 Semester
Kontakte
Dienste
Wenden Sie sich bezüglich der Meldung der Abfallproduktion an die Direktion für Verwaltungsinfrastruktur und Abfallpolitik
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 1953
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