Sind Sie ein Industriebetrieb, ein Landwirt oder ein Malerbetrieb ? Bei Ihrer beruflichen Tätigkeit fallen wahrscheinlich gefährliche Abfälle an.
In der Wallonie muss jeder Erzeuger von gefährlichen Abfällen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit jedes Jahr seine Produktion bei der Verwaltung melden.
Diese Meldung gilt nicht für Fachleute aus dem Abfallbereich, wie z. B. Sammler oder Aufbereitungszentren. Diese Fachleute geben weitere spezifische Meldungen ab.
OBLIGATORISCH VOR DEM 31. MÄRZ
Die Einreichung Ihrer Meldung über die Erzeugung gefährlicher Abfälle ist obligatorisch. Tun Sie dies jedes Jahr vor dem 31. März beim ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (LNU). Und zwar bei unserer Direktion fürAbfallwirtschaftsinfrastruktur und Abfallpolitik (DAIAP).
Ihre Meldung ermöglicht es uns, gefährliche Abfälle in der Wallonie zu überwachen und zurückzuverfolgen. Aber auch, um Statistiken über die damit verbundenen Handlungen zu erhalten.
Unser Auftrag? Umwelt- und gesundheitsverträgliche Abfallentsorgungsmethoden umsetzen und durchsetzen.
WAS SIND GEFÄHRLICHE ABFÄLLE?
Die Liste der gefährlichen Abfälle wie im Abfallkatalog definiert finden Sie unter Abschnitt „Nützliche Links“ unten.
Einige Beispiele:
- Altöl: Die Einleitung von Altöl in die Umwelt ist verboten, da es die Umwelt stark belastet. Wenn Sie weniger als 500 Liter Altöl pro Jahr produzieren, müssen Sie nichts melden.
- PCB und PCT: Diese Chemikalien sind nur sehr schwer biologisch abbaubar.
- Batterien und Akkus
- Farb- und Lösungsmittelabfälle
Befolgen Sie für Ihre Meldung die unten aufgeführten Schritte.
Sie produzieren im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit gefährliche Abfälle. Einige Beispiele:
- Industrie
- Landwirte
- Industriereiniger
- Laboratorien
- Malerbetriebe
- Druckereien…
! Wenn Sie eine Kfz- oder Karosseriewerkstatt betreiben, lesen Sie bitte die branchenspezifische Vorgehensweise: Meldung von Abfällen aus Kfz- und Karosseriewerkstätten.
Schritt für Schritt:
- Füllen Sie das Formular (Excel) aus, das unter „Formulare“ unten verfügbar ist
- Scannen Sie es ein und schicken Sie es per E-Mail an declaration.production.dechets@spw.wallonie.be ODER schicken Sie es an die Abteilung Boden und Abfälle, Direktion für Abfallwirtschaftsinfrastruktur und Abfallpolitik, avenue Prince de Liège 15 à 5100 JAMBES
- Follow-up: Wir kontaktieren Sie nur im Fall von Problemen mit Ihrer Meldung.
Ihre Meldung ist kostenlos. Die Nichtabgabe einer Meldung stellt einen Verstoß dar, der mit einem Strafmandat geahndet werden kann.
Die Meldung kann in Deutsch oder Französisch erfolgen.
UNS ZU LIEFERNDE INFORMATIONEN
Ihre Meldung muss folgende Angaben enthalten:
- Ihre Identifikationsdaten
- Liste Ihres üblichen Abfalls
- Liste der zugelassenen Sammelstellen, die Sie in Anspruch genommen haben
- Liste der zugelassenen Transportunternehmen, die Sie in Anspruch genommen haben
- Liste der zugelassenen Sammel-, Beseitigungs- oder Verwertungsstellen, die Sie in Anspruch genommen haben
- Abfallausgangsliste
- synthetische Liste der deponierten Abfälle
- Schätzung der Produktion für die nächsten 2 Semester
- Liste der für die Sammlung von Sondermüll zugelassenen Entsorger (nur auf Französisch)
- Liste der für die Sammlung von Altöl zugelassenen Entsorger (nur auf Französisch)
- Liste der für die Beseitigung, Vorbehandlung oder Gruppierung von Krankenhaus- und Pflegeabfällen der Klasse B2 zugelassenen Zentren (nur auf Französisch)
- Konsultieren Sie die Liste der gefährlichen Abfälle in der Wallonie im Abfallkatalog (EWR vom 10. Juli 1997 - siehe Anhang 1).
- Liste der für die Verwertung, Beseitigung, Vorbehandlung oder die Gruppierung von gefährlichen Abfällen, Gebrauchtölen und PCB/PCT zugelassenen Zentren (nur auf Französisch)
- Liste der für die Sammlung von tierischen Abfällen zugelassenen Entsorger (nur auf Französisch)
- Liste der für die Sammlung von Krankenhaus- und Pflegeabfällen der Klasse B2 zugelassenen Entsorger (nur auf Französisch)
- Liste der für die Gruppierung oder die Verwertung von tierischen Abfällen zugelassenen Zentren (nur auf Französisch)