Sie möchten die Preise für Leitungswasser in einer oder mehreren Gemeinden erhöhen? Sie müssen die Zustimmung der Wallonie einholen, bevor Sie Ihre Tarife anpassen können
Der Tarif für die Wasserversorgung basiert auf zwei Elementen:
- Den tatsächlichen Kosten für die Verteilung (TKV), die die Produktions- und Verteilungskosten sowie die Gebühr für die Wasserentnahme umfassen.
- Den tatsächlichen Kosten für die Abwasserentsorgung (TKA), die die Kosten für die Sammlung und Klärung von Abwasser umfassen.
Ihre Anfrage kann sich nur auf das Konzept der TKV beziehen.
Der Ansatz richtet sich an Gemeinden und Betreiber, die in der Wallonie Wasser verteilen.
Der Rahmen für Anträge auf Tariferhöhungen garantiert faire und gerechte Preise für alle Wallonen. Als neutraler und unabhängiger Akteur berücksichtigen wir sowohl die Bedürfnisse der Betreiber als auch die wirtschaftliche Realität der Wasserverbraucher. Das Ziel besteht darin, das richtige Gleichgewicht zu finden, um die Gebühren auf einem akzeptablen Niveau festzulegen.
Das Verfahren
- Sie reichen Ihren Antrag per E-Mail ein
- Wenn Ihr Antrag vollständig ist, schicken wir Ihnen eine Empfangsbestätigung.
- Wir bitten das Comité de Contrôle (Ausschuss für Wasserkontrolle – CCE) und den ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (ÖDW LNU) um Stellungnahme.
- Wir verfassen einen Vorschlag für eine Entscheidung, der an den zuständigen Minister geschickt wird
- Der Minister entscheidet über den Antrag
- Sie erhalten die Entscheidung des Ministers per Einschreiben
- Sie teilen uns die neuen Preise spätestens am ersten Tag ihrer Anwendung mit.
Analyse des Antrags
Wir analysieren die Anträge unter vier Gesichtspunkten:
- Prüfung des aktuellen und des beantragten Tarifs;
- Analyse der Kontextindikatoren im Vergleich zu den Vorjahren und im Vergleich zur Situation anderer Versorger;
- Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen;
- Analyse der Leistungsindikatoren und ihrer Entwicklung im Zusammenhang mit den definierten zu erreichenden Zielen.
Die Entscheidung
Wenn der Minister innerhalb der vorgeschriebenen Frist (60 Tage nach Eingang des vollständigen Antrags) eine Entscheidung trifft, ist diese bindend, d. h. Sie sind verpflichtet, sich daran zu halten. Der genehmigte Preis ist ein Höchstpreis, der nicht überschritten werden darf.
Wenn innerhalb der vorgeschriebenen Frist keine Entscheidung getroffen wurde, können Sie die geforderte Preiserhöhung anwenden.