Wallonien kann Ihnen eine Investitionsprämie bewilligen, die nach den unten angegebenen Kriterien variiert:
Unter bestimmten Bedingungen können Sie auch von der Grundsteuer befreit werden. |
- Sie müssen ein Antragsformular für den Beginn eines Investitionsprogramms einreichen, bevor Sie die ersten mit den Investitionen verbundenen Verpflichtungen eingehen (Bestellschein usw.). Es ist sogar ratsam, die Genehmigung zum Beginn abzuwarten, um sicher zu sein, dass die Grundvoraussetzungen gegeben sind.
- Sie müssen einen Antrag auf einen Unternehmenspass stellen, bevor Sie das Formular für den Antrag auf Hilfe ausfüllen.
- Sie müssen das Investitionsprogramm innerhalb von 6 Monaten ab dem ersten Antrag beginnen und es 4 Jahre nach diesem Datum abschließen.
- Sie müssen die Investition zu den vorgesehenen Zwecken und Bedingungen 5 Jahre nach Beendigung des Programms aufrechterhalten und benutzen.
Die Großunternehmen
Unten finden Sie die verschiedenen Schritte, die Sie durchlaufen müssen, um Ihre Akte zu validieren:
Das Absendedatum des Antrags an die Verwaltung ist wichtig: es ist das Datum, an dem die mit dem Programm zusammenhängenden Arbeiten beginnen können. Der Beginn der Arbeiten entspricht entweder dem Beginn der mit der Investition zusammenhängenden Bauarbeiten oder der ersten rechtlich bindenden Bestellung von Ausrüstung oder jeder anderen Verpflichtung, durch die die Investition unwiderruflich wird, je nachdem was zuerst erfolgt.
Ihr Antrag auf den "Unternehmenspass" muss über ein Online-Formular gestellt werden, das auf Mon Espace zur Verfügung steht Wenn Sie den Antrag validieren, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail mit einer Referenznummer.
Die Belege, die der Benutzer einreichen muss, sind auf dem Antragsformular für die Förderung und in den Hinweisen (Download in der Rubrik "nützliche Dokumente" dieser Maßnahme) aufgeführt. Die Einspruchsmöglichkeiten im Fall der Ablehnung der Hilfe werden immer mitgeteilt. Das Einreichen des Antrags auf Hilfe ist kostenlos. Wir bemühen uns, die Anträge möglichst schnell zu bearbeiten. Die Bearbeitungszeit variiert je nach der Komplexität der Akte, der Bitten um weitere Auskünfte, erforderlicher Stellungnahmen, und eventuell, um die Prämie und das verfügbare Budget für die Hilfe zu prüfen. Um Ihnen bei den Verwaltungsschritten zu helfen, können Sie die Verwaltung direkt kontaktieren. Alle Anträge auf Hilfe sind auf Französisch oder Deutsch auszufüllen. |
Um diese Prämie zu erhalten, müssen Sie alle der folgenden Bedingungen erfüllen:
In den Entwicklungszonen des Typs a, d. h. in der Provinz Luxemburg für den Zeitraum 2022-2027 und im Hennegau für Anträge, die ab dem 1.1.2024 eingereicht werden, sind alle Arten von Projekten förderfähig: Gründung von Betrieben, Kapazitätserweiterungen, Diversifizierung von Produkten oder Tätigkeiten und grundlegende Änderungen des Produktionsprozesses.
Zu beachten ist, dass die Prämie je nach Gebiet auf maximal 10 %, 15 % oder 20 % und auf 75.000 EUR pro geschaffenem Arbeitsplatz bzw. 100.000 EUR pro geschaffenem Arbeitsplatz begrenzt ist, wenn das größere Interesse von der Wallonischen Regierung anerkannt wird. Im Falle der Erhaltung von Arbeitsplätzen muss auch die Anerkennung der Wallonischen Regierung beantragt werden, dass das Projekt von großem Interesse für die nachhaltige Entwicklung der Region ist. |
- Dekret vom 11. März 2004 über die regionalen Fördermaßnahmen für Großunternehmen
- Durchführungsverordnung vom 6. Mai 2004 für das Dekret vom 11. März über die regionalen Fördermaßnahmen für Großunternehmen und seine Änderungsverordnungen
- Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit Bedeutung für den EWR