Sie möchten Ressourcen im Sinne der Kreislaufwirtschaft und des nachhaltigen Übergangs besser nutzen? Sie haben Ideen, wie Sie weniger Material verwenden, ein Produkt leichter zerlegen können, um es zu recyceln oder die Bestandteile auszutauschen, seine Lebensdauer zu verlängern oder es wiederzuverwenden?
Mit dem Scheck für die Kreislaufwirtschaft können Experten beauftragt werden, Machbarkeitsstudien in diesem Sinne durchzuführen. Einerseits werden in diesen Studien wirtschaftliche Aspekte analysiert: Auswirkungen auf die Preise, Marktanalysen, Geschäftspläne, Finanzaufbau usw. Andererseits können sich die Studien auch auf technische Aspekte beziehen : Kartierung von Ressourcen, Analyse des Status von Materialien (Abfall oder nicht?), technische Zulassungen, Identifizierung potenzieller Lieferanten, Produktion von Testserien, Designkosten usw.
Diese Leistungen sind dank einer teilweisen Kostenübernahme durch die Wallonie finanziell besser zugänglich.
- Um einen Antrag auf einen Scheck „Kreislaufwirtschaft“ zu stellen, müssen Sie zunächst eine Projektbewertung mit Wallonie Entreprendre durchführen. Nehmen Sie Kontakt mit Wallonie Entreprendre auf, bevor Sie Ihre Akte bei uns einreichen.
- Der Experte, den Sie beauftragen, muss ein Dienstleister mit Label sein, d. h. ein Unternehmen oder eine Person, die eine Genehmigung erhalten hat, im Rahmen der Maßnahme Leistungen zu erbringen. Die Liste der mit dem Label gekennzeichneten Dienstleister finden Sie auf dem Portal Unternehmensschecks.
Die durch diesen Scheck abgedeckten Leistungen beschränken sich auf die Beratung.
Sie können diesen Scheck erhalten, wenn:
- Sie selbstständige oder ein KMU* (juristische oder natürliche Person) sind.
- Sie keine VoG sind, da diese nicht für Unternehmensschecks in Frage kommen.
- Ihr Betriebssitz sich in der Wallonie befindet.
- Ihre Hauptaktivität nicht in einen aufgrund der De-minimis-Verordnung ausgeschlossenen Sektor (Fischerei, Aquakultur, Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse) fällt.
*Definitionsgemäß ist ein KMU ein Unternehmen, das weniger als 250 Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro hat.
Die Wallonie beteiligt sich mit 50 % der Kosten (ohne MwSt.) für die Leistungen des Experten. Kosten, die nicht unter die Bedingungen des Schecks fallen (Reisekosten, Durchführung...), und die Mehrwertsteuer sind von Ihnen zu tragen.
Wenn Sie sich beispielsweise bei einer Rechnung über 1.000 € zzgl. MwSt. von einem Experten begleiten lassen:
- Die Wallonie übernimmt 500 € der Rechnung
- Sie haben 710 € zu tragen: die restlichen 500 € (der sogenannte Selbstbehalt) und den Betrag der Mehrwertsteuer (210 €).
Höchstgrenzen legen die Gesamtbeträge fest, auf die Sie Anspruch haben (siehe Bedingungen).
Registrierung auf der Plattform
Falls noch nicht geschehen, erstellen Sie ein „Bürger“-Konto auf der Plattform Unternehmensschecks oder bestätigen Sie das von Ihrem Anbieter eingerichtete Konto.
Die Anmeldung/Aktivierung erfolgt ausschließlich durch starke Authentifizierung.
Einreichung der Akte
- Ist dies Ihre erste Akte? In diesem Fall bitten Sie Ihren Anbieter, sie für Sie auf der Plattform einzugeben.
- Ist dies nicht Ihre erste Akte? Sie können den Scheckantrag selbst einreichen, wobei Ihr Anbieter ihn für Sie einreichen kann.
Jeder Antrag wird auf der Plattform Unternehmensschecks eingereicht. Er wird elektronisch bearbeitet.
Für die Einreichung Ihres Antrags sind 4 Dokumente erforderlich:
- Die Leistungsvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Anbieter
- Der Antrag auf einen Unternehmensscheck
- Der KMU-Test
- Die Erklärung zu den De-minimis-Beihilfen
Die Plattform stellt Ihnen diese Dokumente zur Verfügung.
Analyse des Antrags
Wir haben 5 Arbeitstage Zeit, um zu prüfen, ob Ihre Unterlagen vollständig sind und den geltenden Vorschriften entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir Sie um weitere Informationen bitten.
Zahlung des Anteils
Wenn Ihr Antrag bestätigt wurde, werden Sie aufgefordert, die 50 % der Leistung zu überweisen, die Sie selbst tragen müssen (den Selbstbehalt). Dieser Betrag bleibt bis zum Abschluss der Akte auf unserem Konto. Wenn die Leistung erfolgreich war, wird sie am Ende des Auftrags an Ihren Auftragnehmer ausgezahlt, wobei 50 % von uns getragen werden.
Leistung
Die Leistung kann beginnen, wenn die Quote empfangen wurde. Sie und Ihr Anbieter erhalten eine E-Mail, in der Sie darüber informiert werden. Die Leistung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Benachrichtigung über die Zustimmung erbracht werden.
Schließung der Akte und Zahlung der Leistung
- Am Ende des Auftrags fügt der Anbieter der Akte seine Rechnung und einen Leistungsbericht hinzu.
- Sie haben 15 Tage Zeit, um die Rechnung und den Bericht zu bestätigen. Sobald diese Frist verstrichen ist, werden die Dokumente automatisch validiert und die Akte wird an uns geschickt.
- Wir haben 15 Werktage Zeit, um dies zu überprüfen.
- Wenn die Akte validiert ist, begleichen wir die gesamte Rechnung, d. h. den Eigenanteil zuzüglich des Zuschusses der Wallonie.
- Sie zahlen die Mehrwertsteuer und eventuelle nicht förderfähige Kosten direkt an den Anbieter.
Kontrolle
Ihre Akte kann im Nachhinein stichprobenartig überprüft werden.
Die Vorabbewertung Ihres Projekts durch Wallonie Entreprendre
Um einen Antrag auf einen Scheck „Kreislaufwirtschaft“ zu stellen, müssen Sie zunächst eine Projektbewertung mit Wallonie Entreprendre durchführen. Nehmen Sie Kontakt mit Wallonie Entreprendre auf, bevor Sie Ihre Akte bei uns einreichen.
Der Berater/Experte
Der Experte, den Sie beauftragen, muss ein Anbieter mit Label sein, d. h. ein Unternehmen oder eine Person, die eine Genehmigung erhalten hat, im Rahmen der Maßnahme Leistungen zu erbringen. Wir prüfen sowohl die wirtschaftliche Tragfähigkeit als auch die Fachgebiete unserer Anbieter. Die Liste der mit dem Label gekennzeichneten Dienstleister finden Sie auf dem Portal Unternehmensschecks.
Die Leistungen:
Sie können den Scheck „Kreislaufwirtschaft“ nutzen, um sich bei Ihren Überlegungen zu folgenden Bereichen unterstützen zu lassen:
- Ökodesign und Entwicklung nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen.
- Austausch oder gemeinsame Nutzung von Materialien in Synergien mit anderen Unternehmen.
- Optimierung und Verbesserung von industriellen Prozessen und organisatorischen Abläufen.
- Entwicklung Ihres Geschäftsmodells in Richtung Funktionalität.
Mit dem Scheck für die Kreislaufwirtschaft können Sie Experten mit der Durchführung von Machbarkeitsstudien beauftragen. Einerseits werden in diesen Studien wirtschaftliche Aspekte analysiert: Auswirkungen auf die Preise, Marktanalysen, Geschäftspläne, Finanzaufbau usw. Andererseits können sich die Studien auch auf technische Aspekte beziehen : Kartierung von Ressourcen, Analyse des Status von Materialien (Abfall oder nicht?), technische Zulassungen, Identifizierung potenzieller Lieferanten, Produktion von Testserien, Designkosten usw.
Obergrenzen
- Sie dürfen die Höchstgrenzen für die Unternehmensschecks nicht erreicht haben:
- Der Scheck „Kreislaufwirtschaft“ ist auf 35.000 € (ohne MwSt.) pro Begünstigtem über einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt.
- Die Obergrenze für Unternehmensschecks aller Themenbereiche liegt bei 100.000 € zzgl. MwSt. pro Kalenderjahr.
- Sie dürfen die De-minimis-Obergrenze nicht erreicht haben:
- Diese Verordnung legt eine Höchstgrenze für öffentliche Zuschüsse von 200.000 € in einem Zeitraum von drei Jahren fest.
- Diese Obergrenze wird für Unternehmen, die im Bereich der Personen- oder Güterbeförderung auf der Straße tätig sind, auf 100.000 € gesenkt.
Frist
Die Leistung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Benachrichtigung über die Zustimmung zu Ihrem Antrag erbracht werden.
- Dekret vom 21. Dezember 2016 über die Gewährung von Beihilfen über ein integriertes Portfolio mit Beihilfen in der Wallonischen Region, über Projektträger und kleine und mittlere Unternehmen für die Vergütung von Leistungen, die das Unternehmertum oder das Wachstum fördern und eine Datenbank von authentischen Quellen im Zusammenhang mit diesem integrierten Portfolio darstellen
- Erlass der wallonischen Regierung vom 23. Februar 2017 über die Umsetzung der Kapitel 1, 3 und 4 des Dekrets vom 21. Dezember 2016 über die Gewährung von Beihilfen über ein integriertes Portfolio mit Beihilfen in der Wallonischen Region, über Projektträger und kleine und mittlere Unternehmen für die Vergütung von Leistungen, die das Unternehmertum oder das Wachstum fördern und eine Datenbank von authentischen Quellen im Zusammenhang mit diesem integrierten Portfolio darstellen
- Ministerialerlass – Thema „Gründung“
- Ministerialerlass – Thema „Wachstum“
- Ministerialerlass – Thema „Digitaler Bereich“
- Ministerialerlass – Thema „Innovation“
- Ministerialerlass – Thema „Übertragung“
- Ministerialerlass – Thema „Kreislaufwirtschaft“
- Änderungs Ministerialerlass – Thema „Kreislaufwirtschaft“
- Ministerialerlass – Thema „Internationalisierung“