Begleitung durch einen Experten, um die Daten meines Unternehmens zu sichern - Scheck „Cybersicherheit“

Zusammengefasst

Möchten Sie die Sicherheit Ihrer Website gewährleisten, die Daten Ihrer Kunden schützen, die Integrität Ihrer E-Mail-Adressen garantieren?

Mit dem Cybersicherheits-Scheck können Sie sich von einem Experten begleiten lassen, um ein Audit oder eine Diagnose Ihrer Situation im Bereich der Cybersicherheit durchzuführen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen - und das alles zu geringeren Kosten, da die Kosten teilweise von der Wallonie übernommen werden.

Achtung
  • Der Experte, den Sie beauftragen, muss ein Dienstleister mit Label sein, d. h. ein Unternehmen oder eine Person, die eine Genehmigung erhalten hat, im Rahmen der Maßnahme Leistungen zu erbringen. Die Liste der mit dem Label gekennzeichneten Dienstleister finden Sie auf dem Portal Unternehmensschecks.
  • Die durch diesen Scheck abgedeckten Leistungen beschränken sich auf die Beratung.
 
Im Detail
Zielpublikum - Details

Sie können diesen Scheck erhalten, wenn:

  • Sie selbstständig oder ein KMU* (juristische oder natürliche Person) sind.
  • Sie keine VoG sind, da diese nicht für Unternehmensschecks in Frage kommen. 
  • Ihr Betriebssitz sich in der Wallonie befindet.
  • Ihre Hauptaktivität nicht in einen aufgrund der De-minimis-Verordnung ausgeschlossenen Sektor (Fischerei, Aquakultur, Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse) fällt.

*Definitionsgemäß ist ein KMU ein Unternehmen, das weniger als 250 Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro hat.

Vorteile

Die Wallonie beteiligt sich mit 75 % der Kosten (ohne MwSt.) für die Leistungen des Experten. Kosten, die nicht unter die Bedingungen des Schecks fallen (Reisekosten, Durchführung...), und die Mehrwertsteuer sind von Ihnen zu tragen. 

Wenn Sie sich beispielsweise bei einer Rechnung über 1.000 € zzgl. MwSt. von einem Experten begleiten lassen:

  • Die Wallonie übernimmt 750 € der Rechnung
  • Sie haben 460 € zu tragen: die restlichen 250 € (der sogenannte Selbstbehalt) und den Betrag der Mehrwertsteuer (210 €).

Höchstgrenzen legen die Gesamtbeträge fest, auf die Sie Anspruch haben (siehe Bedingungen). 

Prozedur

Registrierung auf der Plattform

Falls noch nicht geschehen, erstellen Sie ein „Bürger“-Konto auf der Plattform Unternehmensschecks oder bestätigen Sie das von Ihrem Anbieter eingerichtete Konto.

Die Anmeldung/Aktivierung erfolgt ausschließlich durch starke Authentifizierung.

Einreichung der Akte

  • Ist dies Ihre erste Akte? In diesem Fall bitten Sie Ihren Anbieter, sie für Sie auf der Plattform einzugeben. 
  • Ist dies nicht Ihre erste Akte? Sie können den Scheckantrag selbst einreichen, wobei Ihr Anbieter ihn für Sie einreichen kann.

Jeder Antrag wird auf der Plattform Unternehmensschecks eingereicht. Er wird elektronisch bearbeitet.

Für die Einreichung Ihres Antrags sind 4 Dokumente erforderlich: 

  • Die Leistungsvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Anbieter
  • Der Antrag auf einen Unternehmensscheck
  • Der KMU-Test 
  • Die Erklärung zu den De-minimis-Beihilfen

Die Plattform stellt Ihnen diese Dokumente zur Verfügung. 

Analyse des Antrags

Wir haben 5 Arbeitstage Zeit, um zu prüfen, ob Ihre Unterlagen vollständig sind und den geltenden Vorschriften entsprechen. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir Sie um weitere Informationen bitten. 

Zahlung des Anteils

Wenn Ihr Antrag bestätigt wurde, werden Sie aufgefordert, die 25 % der Leistung zu überweisen, die Sie selbst tragen müssen (den Selbstbehalt). Dieser Betrag bleibt bis zum Abschluss der Akte auf unserem Konto. Wenn die Leistung erfolgreich war, wird sie am Ende des Auftrags an Ihren Auftragnehmer ausgezahlt, wobei 75 % von uns getragen werden. 

Leistung

Die Leistung kann beginnen, wenn die Quote empfangen wurde. Sie und Ihr Anbieter erhalten eine E-Mail, in der Sie darüber informiert werden. Die Leistung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Benachrichtigung über die Zustimmung erbracht werden. 

Schließung der Akte und Zahlung der Leistung

  • Am Ende des Auftrags fügt der Anbieter der Akte seine Rechnung und einen Leistungsbericht hinzu.
  • Sie haben 15 Tage Zeit, um die Rechnung und den Bericht zu bestätigen. Sobald diese Frist verstrichen ist, werden die Dokumente automatisch validiert und die Akte wird an uns geschickt.
  • Wir haben 15 Werktage Zeit, um dies zu überprüfen. 
  • Wenn die Akte validiert ist, begleichen wir die gesamte Rechnung, d. h. den Eigenanteil zuzüglich des Zuschusses der Wallonie.
  • Sie zahlen die Mehrwertsteuer und eventuelle nicht förderfähige Kosten direkt an den Anbieter.

Kontrolle

Ihre Akte kann im Nachhinein stichprobenartig überprüft werden.

Bedingungen

Der Berater/Experte

Der Experte, den Sie beauftragen, muss ein Anbieter mit Label sein, d. h. ein Unternehmen oder eine Person, die eine Genehmigung erhalten hat, im Rahmen der Maßnahme Leistungen zu erbringen. Wir prüfen sowohl die wirtschaftliche Tragfähigkeit als auch die Fachgebiete unserer Anbieter. Die Liste der mit dem Label gekennzeichneten Dienstleister finden Sie auf dem Portal Unternehmensschecks.

Die Leistungen:

Sie können den Scheck „Cybersicherheit“ verwenden, um:

  • eine Diagnose durchzuführen:
    • Beurteilung des Bedarfs an Cybersicherheit für die von Ihrem Unternehmen verwalteten Daten.
    • Bewertung der Kriterien im Vergleich zu einer Kennzeichnung, die auf bestehenden Prozessen im Bereich der Cybersicherheit beruht.
    • Vorbereitung eines Lastenheftes vorbereiten.
  • Begleitung bei der Umsetzung eines Aktionsplans, der den bei der Prüfung ermittelten Bedürfnissen entspricht.

Beachten Sie, dass die von diesem Scheck abgedeckten Leistungen auf die Beratung beschränkt sind.

Obergrenzen

  1. Sie dürfen die Höchstgrenzen für die Unternehmensschecks nicht erreicht haben:
    1. Der Scheck „Cybersicherheit“ ist auf 50.000 € (ohne MwSt.) pro Begünstigtem über einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt. 
    2. Schecks im Themenbereich „Digital“ (digitale Reife und Cybersicherheit) sind auf 70.000 € (ohne MwSt.) über einen Zeitraum von drei Jahren begrenzt. 
    3. Die Obergrenze für Unternehmensschecks aller Themenbereiche liegt bei 100.000 € zzgl. MwSt. pro Kalenderjahr.
  2. Sie dürfen die De-minimis-Obergrenze nicht erreicht haben:
    • Diese Verordnung legt eine Höchstgrenze für öffentliche Zuschüsse von 200.000 € in einem Zeitraum von drei Jahren fest.
    • Diese Obergrenze wird für Unternehmen, die im Bereich der Personen- oder Güterbeförderung auf der Straße tätig sind, auf 100.000 € gesenkt.

Frist

Die Leistung muss innerhalb von 12 Monaten nach der Benachrichtigung über die Zustimmung zu Ihrem Antrag erbracht werden. 

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Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 2865 (nostraId = 142595)
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