Beantragung einer Umweltgenehmigung oder einer Globalgenehmigung für eine Einrichtung der Klasse 1 oder 2

Zusammengefasst

Planen Sie, Ihr Unternehmen in der Wallonie zu gründen oder zu vergrößern?

Ihre Tätigkeit und/oder Ihre Anlagen sind in der Liste der klassifizierten Tätigkeiten oder Anlagen mit großen oder mittleren Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft aufgeführt?

In der Wallonie müssen Sie als Selbstständige/r, Unternehmensleiter/in oder Privatperson eine Umweltgenehmigung oder eine Globalgenehmigung (wenn Ihr Projekt einen Antrag auf Städtebaugenehmigung umfasst) einholen.

 

Genehmigung erforderlich, um seine Tätigkeit zu beginnen

Der Antrag auf eine Genehmigung ist eine vorherige und obligatorische Erlaubnis. Eine Einrichtung der Klasse 1 oder 2 benötigt eine Umweltgenehmigung, um ihre Tätigkeit aufnehmen zu können, unabhängig davon, ob es sich um eine industrielle, handwerkliche, landwirtschaftliche oder geschäftliche Tätigkeit handelt.

Die Ausführung einer Tätigkeit kann Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft haben. Ziel der Umweltgenehmigung ist es sicherzustellen, dass Belästigungen und Unannehmlichkeiten für die Umwelt, den Tierschutz, die Gesundheit und die Sicherheit der Öffentlichkeit begrenzt werden.

Die Abteilung für Genehmigungen und Zulassungen des ÖDW Landwirtschaft, natürliche Ressourcen und Umwelt (ÖDW LNU) ist die Behörde, die über ihre technischen Beamten, die in den verschiedenen Regionen der Wallonie angesiedelt sind, die Genehmigungen untersucht.

Der Genehmigungsantrag besteht aus verschiedenen Dokumenten, die ausgefüllt werden müssen, und ist bei der Gemeinde einzureichen, in der sich Ihre geplante Einrichtung befindet. 

Achtung

Das Einreichen eines Antrags auf eine Umwelt- oder Globalgenehmigung kostet Sie:

  • 500 €, wenn Ihre Aktivitäten und/oder Anlagen als starke Auswirkungen auf die Umwelt und die Nachbarschaft eingestuft werden (Klasse 1)
  • 125 €, wenn Ihre Aktivitäten und/oder Anlagen als mittlere Auswirkungen auf die Umwelt und die Nachbarschaft eingestuft werden (Klasse 2)

Eine Umweltgenehmigung ist in der Regel 20 Jahre lang gültig.

Um die Klassenart Ihres Projekts anhand Ihrer Aktivitäten und/oder Einrichtungen zu bestimmen, verwenden Sie das auf der Website Permis on web bereitgestellte Tool:

 
Im Detail
Zielpublikum - Details

Selbstständige, Unternehmensleiter oder Privatpersonen, die im Rahmen ihres Niederlassungsvorhabens in der Wallonie eine Umweltgenehmigung oder eine Globalgenehmigung (gekoppelt mit einer Städtebaugenehmigung) beantragen müssen.

Die Umwelt- oder Globalgenehmigung bezieht sich hier auf Aktivitäten und/oder Anlagen, die als Klasse 1 oder 2 eingestuft sind, d. h., deren Auswirkungen auf die Umgebung groß oder mittelgroß sind.

Vorteile

Als Betreiber einer Einrichtung ist die Umweltgenehmigung ein unverzichtbares Hilfsmittel.

Darin sind die Betriebsbedingungen aufgelistet, die Sie einhalten müssen.

Sie sollten daher alles tun, um eine Aktion zu verhindern:

  • die sich auf die Umwelt, die Gesundheit oder das Naturerbe auswirken
  • und somit wirtschaftliche, rechtliche und rufschädigende Folgen für Ihre Einrichtung haben.
Prozedur

ZUSAMMENGEFASST:

  • Sie füllen das allgemeine Antragsformular aus
  • Sie füllen die Formulare, Anhänge und sonstigen Dokumente entsprechend Ihrem Projekt aus.
  • Sie stellen die Dokumente zusammen, die Sie Ihrem Antrag auf eine Umwelt- oder Globalgenehmigung beifügen müssen. 
  • Sie reichen den vollständigen Antrag bei der Gemeinde ein, in der sich Ihr Projekt befindet.
  • Die Gemeinde leitet Ihren Antrag an den oder die zuständigen Beamten weiter.
  • Der technische Beamte analysiert Ihren Antrag und prüft, ob er vollständig und zulässig ist. Bei einem Antrag auf eine Globalgenehmigung analysiert der beauftragte Beamte den Antrag zur gleichen Zeit.
  • Der technische Beamte fragt, nachdem Ihr Antrag vollständig und zulässig ist, nach:
    • der Stellungnahme verschiedener Instanzen je nach Beschreibung und Situation Ihres Projekts
    • einer öffentlichen Anhörung der von Ihrem Projekt betroffenen Gemeinde oder Gemeinden
  • Der technische Beamte verfasst einen zusammenfassenden Bericht sowie einen Vorschlag für eine Entscheidung und sendet diese an die zuständige Behörde (in der Regel Ihre Gemeinde).
  • Sie erhalten die Entscheidung, ob Ihre Genehmigung unter bestimmten Bedingungen erteilt oder abgelehnt wird.

IN DETAILLIERTEN SCHRITTEN:

Alle detaillierten Schritte des Verfahrens sowie ein zusammenfassendes Schema finden Sie in einem einzigen Dokument, das Sie über folgenden Link herunterladen können:

 

  1. Sie füllen das allgemeine Antragsformular aus

Dieses Formular hilft Ihnen, Ihr Projekt in all seinen Aspekten zu beschreiben.

Sie müssen:

  • Ihr Projekt lokalisieren: Kontaktdaten der Einrichtung, Liste der Parzellen, Umgebungsstudie
  • Ihr Projekt vorstellen: Art des Projekts, angestrebte Aktivitäten, Dienstbarkeiten und andere Rechte, Verfahrensschema und Phasenplanung
  • Ihre Einrichtung vorstellen: Beschreibung, EU-Richtlinien, Genehmigungen und Zulassungen, Beschreibungsplan, Liste der Gebäude und Nutzungen, Liste der Anlagen und Aktivitäten, Liste der Lagerstätten (Stoffe oder Gemische, Abfälle)
  • angeben, ob Ihr Projekt Gegenstand einer Städtebaugenehmigung und damit eines Antrags auf Globalgenehmigung ist, oder ob es sich auf Gemeindestraßen auswirkt, ...

In diesem Formular können Sie auch die Auswirkungen Ihres Projekts auf die Umwelt angeben:

  • in Bezug auf Lärm
  • auf Gewässer
  • auf die Luft
  • auf Boden und Grundwasser
  • im Zusammenhang mit dem Fahrzeugverkehr
  • durch Vibrationen
  • auf ein Natura 2000-Gebiet und die Artenvielfalt
  • zusätzliche: kumulativ, in benachbarten Gebieten, andere...

 

  1. Sie füllen die Formulare, Anhänge und sonstigen Dokumente aus, die für Ihr Projekt notwendig sind

Je nach Beschreibung Ihres Projekts werden Sie aufgefordert, ein oder mehrere Anhangformulare oder sogar sonstige Dokumente beizufügen.

 

  1. Sie fügen alle Dokumente bei, die Sie Ihrem Antrag beilegen müssen

Je nach den Informationen, die Sie im allgemeinen Antragsformular angegeben haben, müssen Sie bestimmte Unterlagen beifügen, die bestimmte Aspekte Ihres Projekts näher erläutern oder begründen. Zum Beispiel:

  • einen Katasterplan
  • einen beschreibenden Plan Ihrer zukünftigen Einrichtung oder deren Erweiterung
  • den Nachweis über die Zahlung der Bearbeitungsgebühr für Ihren Genehmigungsantrag

 

  1. Sie reichen den vollständigen Antrag bei der Gemeinde ein, in der sich Ihr Projekt befindet

Sie müssen Ihren Antrag wie folgt einreichen:

  • in dreifacher Ausfertigung für eine Umweltgenehmigung,
  • in vierfacher Ausfertigung für eine Globalgenehmigung.

Wenn sich Ihre Einrichtung in mehreren Gemeinden befindet, muss pro Gemeinde ein zusätzliches Exemplar eingereicht werden.

Behalten Sie eine Kopie Ihres Antrags!

 

  1. Die Gemeinde schickt Ihren Antrag zur Prüfung an den technischen Beamten und den Beamten, der für eine Globalgenehmigung zuständig ist.

Frist: innerhalb von 3 Tagen

Der technische Beamte ist der regionale Beamte, der für die Prüfung Ihres Antrags auf eine Umweltgenehmigung zuständig ist. Es handelt sich um den Direktor der Außendirektion der Abteilung für Genehmigungen und Erlaubnisse des ÖDW LNU.

Die Gemeinde schickt Ihren Antrag auch an den beauftragten Beamten, wenn Ihr Antrag eine Globalgenehmigung betrifft (Umweltgenehmigung + Städtebaugenehmigung). Dieser ist dafür zuständig, den städtebaulichen Teil Ihres Antrags zu prüfen.

 

  1. Die Gemeinde teilt Ihnen per Post mit, dass sie Ihren Antrag an den technischen Beamten (und den beauftragten Beamten für die Aspekte der Stadtplanung) weitergeleitet hat.

Sie haben dieses Informationsschreiben Ihrer Gemeinde nicht innerhalb von 3 Tagen erhalten?  Wenden Sie sich an Ihren regionalen technischen Beamten und schicken Sie ihm eine Kopie Ihres ursprünglichen Antrags auf Erteilung einer Genehmigung (siehe unten unter „Kontakte“).

 

  1. Der technische Beamte analysiert die Vollständigkeit und Zulässigkeit Ihres Antrags

Frist: innerhalb von 20 Tagen

Ihr Antrag ist vollständig und zulässig: das Prüfungsverfahren wird fortgesetzt (siehe Punkt 8)

Ihr Antrag ist unzulässig: das Verfahren wird eingestellt und Sie werden darüber informiert.

Ihr Antrag ist unvollständig: Sie werden aufgefordert, innerhalb von 6 Monaten über Ihre Gemeinde zusätzliche Informationen einzureichen.

  • Nach Ablauf dieser Frist wird der Antrag für unzulässig erklärt.
  • Wenn Ihr Antrag zum zweiten Mal unvollständig ist, wird er für unzulässig erklärt.

 

  1. Der technische Beamte verlangt:
  • die Stellungnahme verschiedener Instanzen je nach Beschreibung und Situation Ihres Projekts

Frist für die Rücksendung von Stellungnahmen dieser Instanzen:

  •  
    • 60 Tage für einen Antrag auf eine Genehmigung der Klasse 1
    • 30 Tage für einen Antrag auf eine Genehmigung der Klasse 2
  • die Organisation einer öffentlichen Untersuchung durch die von Ihrem Projekt betroffene Gemeinde

Frist für den Aushang der Stellungnahme durch die Gemeinde: innerhalb von 5 Tagen nach dem Antrag des technischen Beamten und spätestens 5 Tage vor Beginn der öffentlichen Untersuchung

Dauer der öffentlichen Umfrage:

  •  
    • 30 Tage für einen Antrag auf eine Genehmigung der Klasse 1
    • 15 Tage für einen Antrag auf eine Genehmigung der Klasse 2
    • Aussetzung zwischen dem 16. Juli und dem 15. August sowie zwischen dem 24. Dezember und dem 1. Januar.

Diese Aussetzung verlängert alle Phasen des Verfahrens zur Untersuchung Ihrer Akte: Gutachten, zusammenfassender Bericht und Ausstellung der Genehmigung

Bei einer Genehmigung der Klasse 1 gibt es außerdem weitere Veröffentlichungspflichten, z. B. in lokalen Zeitungen.

  1. Der technische Beamte verfasst einen zusammenfassenden Bericht und einen Vorschlag für eine Entscheidung

Bei der Erstellung des Berichts stützt er sich auf:

  • die erhaltenen Stellungnahmen der verschiedenen Instanzen je nach Gegenstand Ihres Antrags
  • die Ergebnisse der öffentlichen Untersuchung
  • die eventuelle Stellungnahme des betroffenen Gemeindekollegiums

Der Bericht und der Vorschlag für eine Entscheidung werden an die zuständige Behörde geschickt. In der Regel handelt es sich dabei um die Gemeinde. Bei einigen Anträgen auf Umweltgenehmigungen kann es sich aber auch um den technischen Beamten handeln und bei einigen Globalgenehmigungen um den beauftragten Beamten und den technischen Beamten.

Die für Ihren Antrag zuständige Behörde können Sie dem erhaltenen Schreiben entnehmen, aus dem hervorgeht, ob Ihr Antrag vollständig und zulässig ist (vgl. Schritt 7 des Verfahrens).

Frist für die Zusendung des zusammenfassenden Berichts ab dem Tag, an dem Ihr Antrag für vollständig und zulässig erklärt wurde:

  • 110 Tage für einen Antrag auf eine Genehmigung der Klasse 1
  • 70 Tage für einen Antrag auf eine Genehmigung der Klasse 2

 

  1. Sie erhalten die Entscheidung über Ihren Antrag per Post

Frist für die Zusendung der Entscheidung ab dem Tag, an dem Ihr Antrag für vollständig und zulässig erklärt wurde:

  • 140 Tage für einen Antrag auf eine Genehmigung der Klasse 1
  • 90 Tage für einen Antrag auf eine Genehmigung der Klasse 2

Mögliche zusätzliche Frist für die Bearbeitung Ihres Antrags: maximal 30 Tage für die Erstellung des zusammenfassenden Berichts

Frist für zeitlich begrenzte oder Testprojekte: 40 Tage (ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr Antrag vollständig und zulässig ist)

Was sind befristete oder Testprojekte?

Eine vorübergehende Einrichtung ist eine Einrichtung, deren ununterbrochene Betriebsdauer begrenzt ist auf:

  • 3 Jahre für:
    • eine Baustelle
    • eine Baustelle zur Renovierung eines Gebäudes, die die Bausubstanz respektiert und den Abbau von Ziergestein erfordert
    • eine Umwandlung einer Kiesgrube, die zur Deckung eines vorübergehenden Bedarfs im öffentlichen Interesse erforderlich ist
  • die Dauer der Wiederherstellung des Standortes, wenn es sich um eine Einrichtung zur Wiederherstellung eines verschmutzten Standorts handelt.
  • 3 Monate oder eine kürzere Frist, die die Regierung für die von ihr benannten Einrichtungen festlegen kann.

Eine Testeinrichtung ist eine Einrichtung:

  • die maximal 6 Monate lang funktioniert
  • die ausschließlich oder überwiegend der Entwicklung oder Erprobung neuer Methoden oder Produkte dient

 

 

Sie haben innerhalb der Frist keine Entscheidung erhalten?

Somit kommt der zusammenfassende Bericht einer Entscheidung gleich:

  • Positiver Bericht: Die Genehmigung wird Ihnen erteilt
  • Ungünstiger Bericht: Die Genehmigung wird Ihnen verweigert

Wenn der zusammenfassende Bericht fehlt oder zu spät übermittelt wird, wird Ihnen die Genehmigung verweigert.

Sie können gegen eine Entscheidung über eine Umweltgenehmigung bei der Regierung Beschwerde einlegen.

Bedingungen

Ihr Projekt muss in der Wallonie angesiedelt sein.

Ihr Projekt muss:

  • der Klasse 1 angehören: es umfasst mindestens eine Aktivität oder Anlage mit potenziell großen Auswirkungen
  • der Klasse 2 angehören: es umfasst mindestens eine Aktivität oder Anlage mit potenziell mittleren Auswirkungen

Die Aktivität, die Sie planen, muss folgende Betriebsbedingungen erfüllen:

  • allgemeine: Bedingungen, die von allen wallonischen Einrichtungen erfüllt werden müssen
  • sektorielle: Bedingungen, die für bestimmte Anlagen und Aktivitäten der Klasse 1 und Klasse 2 erfüllt sein müssen
  • integrale: Bedingungen, die für bestimmte Anlagen und Aktivitäten der Klasse 3 erfüllt sein müssen
  • besondere: Bedingungen, die speziell für eine Einrichtung erfüllt werden müssen

Diese Bedingungen werden auferlegt, wenn eine Umweltgenehmigung ausgestellt wird. Sie sind verpflichtet, diese während der gesamten Gültigkeitsdauer Ihrer Umweltgenehmigung einzuhalten. Die Betriebsbedingungen werden regelmäßig aktualisiert, um sie an neue Erkenntnisse und Technologien anzupassen. 

Verwenden Sie das auf der Website Permis On Web zur Verfügung gestellte Tool, um je nach Ihrer Aktivität und/oder Ihren Einrichtungen:

  • den Klassentyp Ihres Projekts zu bestimmen, also die Auswirkungen Ihres Projekts auf die Umwelt und die Nachbarschaft
  • die rechtlichen Verweise einzusehen, die hinsichtlich der Betriebsbedingungen zu beachten sind

 

rechtliche Grundlagen
Formulare
Downloads
Kontakte
Dienste
Die Gemeinde, in der sich das Niederlassungsprojekt befindet (nur auf Französisch verfügbar)
Kontaktieren Sie die Direktion Charleroi der Abteilung für Genehmigungen und Erlaubnisse des ÖDW - LNU
Kontaktieren Sie die Direktion Lüttich der Abteilung für Genehmigungen und Erlaubnisse des ÖDW - LNU
Kontaktieren Sie die Direktion Mons der Abteilung für Genehmigungen und Erlaubnisse des ÖDW - LNU
Kontaktieren Sie die Direktion Namur-Luxemburg der Abteilung für Genehmigungen und Erlaubnisse des ÖDW - LNU
Kontaktieren Sie die Abteilung für Raumordnung und Städtebau des ÖDW RWEE für städtebauliche Aspekte
081 33 25 44
Kontaktieren Sie den Dienst für Beschwerden der Abteilung für Genehmigungen und Erlaubnisse des ÖDW - LNU
Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 1967
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