= = = = Vorsicht, dieses Vorgehen wird aktualisiert. Beziehen sie sich bitte auf die französische Fassung, die schon geupdatet wurde. = = = =
Sie möchten in der Wallonie Hunde oder Katzen verkaufen? Dann müssen Sie sich als Züchter registrieren lassen.
Dies gilt nur für Tierzuchtbetriebe. Diese Formalität betrifft nicht den Verkauf von anderen Tieren als Hunden und Katzen. Wenn Sie sich dafür interessieren, lesen Sie bitte den Schritt Eine Zulassung als Tierhändler erhalten.
3 ZUCHTKATEGORIEN: GELEGENTLICH, HOBBY, GEWERBLICH
Welche Zulassung müssen Sie beantragen? Das hängt von der Art der Tierzucht ab, die Sie starten möchten:
- Eine Gelegenheitszucht ist eine Zucht, die höchstens einen Wurf pro Jahr von Hunden oder Katzen produziert. Eine Zulassung für eine gelegentliche Zucht ist erforderlich, sobald eine Trächtigkeit vorliegt und das Ziel darin besteht, die Jungtiere zu vermarkten, selbst wenn die Hündin oder Katze in ihrem Leben nur einen Wurf hat.
- Eine Hobbyzucht ist eine Zucht mit höchstens 5 Würfen pro Jahr von Hunden oder Katzen.
- Eine Gewerbliche Zucht ist eine Zucht, die mehr als 5 Würfe pro Jahr von Hunden oder Katzen verzeichnet.
Die Kosten und die Dauer der Zulassung unterscheiden sich je nach Kategorie der Tierhaltung:
- Eine Zulassung für Gelegenheitszüchter kostet 50 € und ist 6 Jahre gültig.
- Eine Zulassung für Hobbyzüchter kostet 250 € und ist 10 Jahre gültig.
- Eine Zulassung für professioneller Züchter kostet 500 € und ist 10 Jahre gültig.
AUF DAS WOHLERGEHEN DER TIERE ACHTEN
Die Direktion für Qualität und Tierwohl (DQBEA) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze, Umwelt (LNU) ist für die Zulassung von Tiereinrichtungen zuständig. Um das Wohlergehen der Tiere zu gewährleisten, prüft unsere Direktion zahlreiche Kriterien, damit die Tiere im Rahmen Ihres Projekts unter den bestmöglichen Bedingungen aufgenommen und verkauft werden. Während der gesamten Dauer Ihrer Zulassung werden Sie Kontrollen unterzogen.
Um als Zuchtbetrieb zugelassen zu werden, muss Ihre Einrichtung unter anderem über geeignete Einrichtungen verfügen, um die Tiere unterzubringen und die notwendige Pflege zu gewährleisten. Ab 2026 muss das Personal Ihres Zuchtbetriebs im Bereich Tierwohl geschult sein. Lesen Sie die detaillierten Bedingungen in der Rubrik „Bedingungen“ weiter unten.
Neben der Einhaltung des Tierwohls sind manchmal auch andere administrative Schritte erforderlich, bevor Sie als Züchter loslegen können:
- die Registrierung bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU)
- die Mitgliedschaft in einer Sozialversicherungskasse
- der Antrag auf eine Umweltgenehmigung, wenn Ihre Einrichtung dieser unterliegt
NEUE GESETZGEBUNG
Seit dem 1. März 2023 gilt eine neue Regelung für die Zulassung von Tiereinrichtungen in der Wallonie. Der wallonische Erlass vom 24. November 2022 hat nämlich zum Ziel, sich an die jüngsten gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und ethischen Entwicklungen im Bereich des Tierwohls anzupassen.
Lesen Sie das Handbuch zur Popularisierung dieses neuen Erlasses in den nützlichen Dokumenten weiter unten.
HABEN SIE IHRE ZULASSUNG VOR DEM 1. MÄRZ 2023 ERHALTEN?
Vor dem 1. März 2023 erteilte Zulassungen bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig, unter der Voraussetzung, dass die Bestimmungen des Erlasses vom 24. November 2022 eingehalten werden. Diese Bestimmungen gelten in der Tat bereits ab dem 1. März 2023.
Sie verfügen hingegen über eine zusätzliche Frist (bis zum 1. Januar 2028), um die Unterkunftsflächen in Ihrem Zuchtbetrieb an die neue Regelung anzupassen. Sehen Sie sich die Standards unter „Bedingungen“ weiter unten an.
Denken Sie daran, spätestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihrer Zulassung einen neuen Antrag auf Zulassung zu stellen.
Lesen Sie auch die Übergangsbestimmungen im Kalender des Übergangs auf der Website des Tierwohls in der Wallonie.
SIE HABEN NOCH KEINE ZULASSUNG?
Um eine Zulassung als Zuchtbetrieb zu beantragen, lesen Sie das vollständige Verfahren unter „Verfahren“ weiter unten.
= = = = Vorsicht, dieses Vorgehen wird aktualisiert. Beziehen sie sich bitte auf die französische Fassung, die schon geupdatet wurde. = = = =
Bitte beachten Sie: Das wallonische Dekret vom 24. November 2022 wird durch Beschluss des Staatsrates vom 10. Dezember 2024 aufgehoben. Die Informationen auf dieser Seite müssen aktualisiert werden. Beachten Sie jedoch Folgendes:
Falls Ihre Zulassung demnächst abläuft: Sie wird automatisch erneuert, sofern Ihre Einrichtung weiterhin die im Königlichen Erlass vom 27. April 2007 festgelegten Bedingungen erfüllt
Wenn Sie eine neue Genehmigung beantragen müssen: Ihr Antrag wird gemäß dem Königlichen Erlass vom 27. April 2007 bearbeitet
Genehmigungsantragsformulare sind vorübergehend nicht verfügbar.
Weitere Informationen zu den Folgen dieser Stornierung finden Sie in den Online-FAQs auf der Website von Animal Welfare.
Jede Person oder jedes Unternehmen, das in der Wallonie Hunde oder Katzen verkaufen möchte, muss eine Zulassung als Züchter erhalten.
Möchten Sie andere Tiere als Hunde oder Katzen verkaufen? Lesen Sie den Schritt Eine Zulassung als Tierhändler erhalten.
GELEGENTLICHER ZÜCHTER
BEIZUFÜGENDE DOKUMENTE: Um als vollständig angesehen zu werden, muss Ihr Antrag auf Zulassung als Gelegenheitszüchter die folgenden Dokumente enthalten:
ANTRAG UND NACHBEREITUNG
Die Zulassung für gelegentliche Züchter ist für 6 Jahre gültig. |
HOBBY- ODER GEWERBLICHER ZÜCHTER
BEIZUFÜGENDE DOKUMENTE: Um als vollständig angesehen zu werden, muss Ihr Antrag auf Zulassung als Hobbyzüchter oder gewerblicher Züchter die folgenden Dokumente enthalten:
ANTRAG UND NACHBEREITUNG
|
EINSPRUCH
Einspruch gegen diesen Beschluss kann lediglich innerhalb von 60 Tagen nach Eingang des vorliegenden Schreibens beim Staatsrat eingelegt werden. Dieser Einspruch ist entweder einzureichen:
- per E-Mail an die Adresse https://eproadmin.raadvst-consetat.be
- per datiertem und unterzeichnetem Einschreiben an folgende Adresse: Conseil d'État - Greffe - Section du Contentieux administratif - Rue de la Science, 33 - 1040 Brüssel
HALTUNGSBEDINGUNGEN: MINDESTMASSE
Seit dem 1. März 2023 müssen Sie bei der Haltung von Hunden und Katzen diese Mindestmaße einhalten
Haben Sie Ihre Zulassung vor dem 1. März 2023 erhalten? Diese Maße gelten ab dem 1. Januar 2028 für Züchter.
ZULÄSSIGKEITSVORAUSSETZUNGEN
Ihr Antrag auf Zulassung ist nicht zulässig, wenn:
- Ihnen die Zulassung als Züchter entzogen wurde
- es Ihnen untersagt ist, ein oder mehrere Tiere zu halten
- Ihnen die Genehmigung zum Halten eines Tieres entzogen wurde
- Erlass der wallonischen Regierung vom 24. November 2022 über die Zulassungsbedingungen für Tiereinrichtungen und die Bedingungen für die Haltung und Vermarktung innerhalb dieser Einrichtungen (
- Arrêté du gouvernement wallon du 24/11/2022 relatif aux conditions d'agrément des établissements pour animaux et aux conditions de détention et de commercialisation au sein des établissements
- Garantiezertifikat (= Anlage 8 des EWR vom 24.11.2022) (nur in französischer Sprache verfügbar)
- Zuchtblatt (= Anlage 6 des EWR vom 24.11.2022) (nur in französischer Sprache verfügbar)
- Inventar der reproduzierenden Weibchen (= Anhang 5 des EWR vom 24.11.2022) (nur auf Französisch verfügbar)
- Register der tierärztlichen Behandlungen und Eingriffe (= Anlage 4 des EWR vom 24.11.2022) (nur auf Französisch verfügbar)
- Muster eines Tierarztvertrages (= Anhang 2 des EWR vom 24.11.2022) (nur auf Französisch verfügbar)
- Sehen Sie das Handbuch zur Popularisierung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. November 2022 ein (nur auf Französisch verfügbar)
- Bericht eines Tierarztbesuches (= Anhang 3 des EWR vom 24.11.2022) (nur auf Französisch verfügbar)
- Fragen, die man sich stellen sollte, bevor man ein Tier erwirbt (= Anhang 7 des EWR vom 24.11.2022) (nur auf Französisch verfügbar)
- Wie greife ich auf „Mein Bereich“ zu? - Unternehmen MIT belgischer Unternehmensnummer (ZDU)