Sie planen, eine industrielle, handwerkliche, landwirtschaftliche oder kommerzielle Tätigkeit in einer Niederlassung in der Wallonie zu beginnen, zu erweitern oder weiter zu betreiben?
Ganz gleich ob Sie selbstständig sind, ein Unternehmen leiten oder eine Privatperson sind, müssen Sie in der Wallonie verschiedene Genehmigungen einholen, die für den Betrieb einer Einrichtung, die bestimmte Tätigkeiten und/oder Anlagen aufnimmt, unerlässlich sind.
Alle Einrichtungen in der Wallonie, die schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben können (Emissionen von Luftschadstoffen, Ableitung von Abwasser, Lärm, Gerüche, Abfallerzeugung usw.), müssen eine Umweltgenehmigung beantragen oder eine Umwelterklärung abgeben.
Die Projekte für Einrichtungen, die diesen Genehmigungen unterliegen, sind sehr zahlreich und betreffen zahlreiche Aktivitäten in verschiedenen Sektoren, wie z. B.:
- eine Werkstatt für die Reparatur und Wartung von Fahrzeugen
- eine Tankstelle
- einen landwirtschaftlichen Betrieb
- einen Supermarkt
- eine Autowaschanlage
- eine Tischlerei
- eine Tierzucht
- ein Restaurant
- eine Pommesbude
- einen Schlachthof
- ein technisches Vergrabungszentrum
- eine Wäscherei, einen Waschsalon
- ein Sportzentrum
- einen Veranstaltungssaal
- …
Die Umweltgenehmigung in der Wallonie allgemeiner ausgedrückt:
- ist eine Genehmigung zur Ausübung einer Tätigkeit, die eine oder mehrere Anlagen umfasst, die Auswirkungen auf die Umwelt oder die Nachbarschaft haben können
- ist eine Genehmigung vor der Aufnahme einer Tätigkeit
- enthält Bedingungen und technische Details, die den Rahmen für Ihre Tätigkeit bilden
- stellt sicher, dass Belästigungen und Unannehmlichkeiten für die Umwelt, den Tierschutz, die Gesundheit und die Sicherheit der Öffentlichkeit begrenzt werden
Ein Instrument im Dienste von Naturschutzanliegen
Die Erhaltung der Umwelt, der Lebewesen und des wallonischen Kulturerbes steht im Mittelpunkt des Gesamtkonzepts der Umweltgenehmigung und der Umwelterklärung.
Umwelt
Die Qualität von Luft, Boden und Wasser ist für die Gesundheit unserer Umwelt von grundlegender Bedeutung. Die Erhaltung dieser Elemente ist entscheidend für die Aufrechterhaltung der biologischen Vielfalt und des Gleichgewichts.
Die Umweltgenehmigung und die Umwelterklärung stellen sicher, dass die durchgeführten Aktivitäten und die Einrichtungen einer Einrichtung diese wertvollen Ressourcen nicht schädigen und die biologische Vielfalt der Region erhalten bleibt.
Tier- und Pflanzenwelt
Die menschliche Gesundheit und die Sicherheit der Bevölkerung stehen in direktem Zusammenhang mit der Qualität unserer Umwelt. Eine strenge Umweltgenehmigung hilft, Belästigungen wie Lärm, Verschmutzung und Abfall zu minimieren; damit trägt sie dazu bei, die Lebensqualität in der Umgebung zu erhalten. Darüber hinaus wird auch der Schutz der Natur und damit der Tiere berücksichtigt, indem sichergestellt wird, dass natürliche Lebensräume geschützt und Arten erhalten werden.
Wallonisches Kulturerbe
Die Wallonie ist reich an Naturräumen, vielfältigen Landschaften und natürlichen Ressourcen. Die Bewahrung dieser Elemente ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Erbes und unserer Identität. Mit der Umweltgenehmigung soll sichergestellt werden, dass jede wirtschaftliche Aktivität oder Entwicklung diesen natürlichen Reichtum respektiert.
Bestimmen Sie die potenziellen Auswirkungen Ihres Projekts
Anlagen oder Aktivitäten werden aufgelistet und nach dem Ausmaß ihrer potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt, auf Menschen oder Tiere klassifiziert:
- Klasse 1: starke Auswirkungen
- Klasse 2: mittlere Auswirkungen
- Klasse 3: geringe Auswirkungen
Für Anlagen oder Aktivitäten der Klasse 1 und der Klasse 2 ist eine Umweltgenehmigung erforderlich.
Für Anlagen oder Aktivitäten der Klasse 3 ist eine Umweltgenehmigung erforderlich.
Ein Projekt umfasst in der Regel mehrere Einrichtungen und Aktivitäten. Es ist daher die Aktivität oder Einrichtung mit den größten Auswirkungen, die die Klasse Ihres Projekts bestimmt.
Ihr Projekt umfasst beispielsweise eine Aktivität in Klasse 1 und eine Einrichtung in Klasse 2. Daher müssen Sie eine Umweltgenehmigung der Klasse 1 beantragen, um Ihre Einrichtung in Betrieb nehmen zu können.
Zu beachtende Betriebsbedingungen
Um eine Einrichtung zu betreiben, müssen Sie eine Umweltgenehmigung erhalten oder eine Erklärung der Klasse 3 abgeben und die Betriebsbedingungen einhalten. (Siehe Abschnitt „Bedingungen“ weiter unten).
Die Betriebsbedingungen werden regelmäßig aktualisiert, um sie an neue Erkenntnisse und Technologien anzupassen.
Sind Sie von der Umweltgenehmigung oder der Umwelterklärung betroffen?
Finden Sie mithilfe des Tools, das Ihnen auf der Website Permis On Web zur Verfügung steht, heraus, ob Ihr Projekt einer Umweltgenehmigung oder einer Umwelterklärung unterliegt.
Abhängig von Ihrer Tätigkeit und/oder Ihren Einrichtungen:
- bestimmen Sie den Klassentyp Ihres Projekts
- sehen Sie sich die rechtlichen Verweise an, die hinsichtlich der Betriebsbedingungen zu beachten sind
Anschließend gehen Sie je nach Klasse Ihrer Einrichtung auf den verlinkten Ansatz, der es Ihnen ermöglicht,:
- eine Umweltgenehmigung oder einer Globalgenehmigung für eine Einrichtung der Klasse 1 oder 2 zu beantragen
- eine Umwelterklärung für eine Einrichtung der Klasse 3 einzureichen
Selbstständiger, Unternehmensleiter oder Privatperson:
- der/die die folgende Art von Geschäft gründen, erweitern oder weiterführen möchte:
- Industriell
- handwerklich
- landwirtschaftlich
- gewerblich
- in einer Einrichtung auf dem Gebiet der Wallonie
Betriebsbedingungen je nach Ihrer Tätigkeit
Um eine Einrichtung zu betreiben, müssen Sie eine Umweltgenehmigung erhalten oder eine Erklärung der Klasse 3 abgeben und die Betriebsbedingungen einhalten.
Die Betriebsbedingungen zielen darauf ab, die Auswirkungen von Projekten auf die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Sie werden vorgeschrieben, um Belästigungen, Gefahren oder Nachteile der Anlage oder Aktivität für die Umwelt, die Nachbarschaft oder Tiere zu vermeiden oder zu begrenzen.
Sie können Grenzwerte für Schadstoffemissionen, Anforderungen an die Bewirtschaftung von Abfällen, Beschränkungen für Lärm und Gerüche sowie Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität und des Tierschutzes umfassen.
Alle klassifizierten Einrichtungen unterliegen folgenden Betriebsbedingungen:
- allgemeine: Bedingungen, die von allen Schulen in der Wallonie erfüllt werden müssen
- sektorielle: Bedingungen, die für bestimmte Anlagen und Aktivitäten der Klasse 1 und Klasse 2 erfüllt sein müssen
- integrale: Bedingungen, die für bestimmte Anlagen und Aktivitäten der Klasse 3 erfüllt sein müssen
- besondere: Bedingungen, die speziell für eine Einrichtung erfüllt werden müssen
- ergänzende: Bedingungen für eine Anlage und Tätigkeit der Klasse 3, für die es keine integralen Auflagen gibt.
Umweltverträglichkeitsprüfung
Bestimmte Projekte müssen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden.
Hierbei handelt es sich um eine wissenschaftliche und technische Studie, die von einem zugelassenen Büro durchgeführt wird und die Auswirkungen eines Projekts auf die Umwelt aufzeigt.
Lesen Sie die Vorgehensweise zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Nichteinhaltung der Bedingungen: mögliche Sanktionen
Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen im Zusammenhang mit einer Umweltgenehmigung oder einer Umwelterklärung kann schwerwiegende Folgen haben, nicht nur für die Umwelt, sondern auch für den Straftäter.
Daher ist es wichtig, dass Sie die Bedingungen dieser Genehmigungen einhalten, um unsere Umwelt zu schützen und Strafen zu vermeiden.
- Alle Gesetze zu Umweltgenehmigungen, Umwelterklärungen und Betriebsbedingungen werden gesammelt und sind über die Website Permis On Web zugänglich (nur auf Französisch verfügbar)
- Konsultieren Sie die Gesetzgebung zur Umweltgenehmigung auf Wallex, der Website zum Recht in der Wallonie, indem Sie für Ihre Suche Schlüsselwörter wie „Umweltgenehmigung“, „Umwelterklärung“, „Betriebsbedingungen“ verwenden (nur auf Französisch verfügbar)
- Bestimmen Sie die Klasse Ihres Projekts anhand seiner Aktivitäten und/oder Einrichtungen über eine FREIE SUCHE (nur auf Französisch verfügbar)
- Besuchen Sie die Website der Umweltgenehmigung in der Wallonie - Permis On Web (nur auf Französisch verfügbar)
- Bestimmen Sie die Klasse Ihres Projekts anhand seiner Aktivitäten und/oder Einrichtungen über eine SUCHE NACH THEMATISCHEN RUBRIKEN (nur auf Französisch verfügbar)