Die Zulassung als „Eingliederungsunternehmen“ wird von der Wallonie einer Aktiengesellschaft (SA), einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung (SCRL) oder einer wirtschaftlichen Interessenvereinigung (GIE) gewährt, welche als „Initiative für soziale Wirtschaft“ zugelassen ist
Ziel der Zulassung als „Eingliederungsunternehmen“ ist es, die nachhaltige und hochqualitative Eingliederung von benachteiligten und schwer benachteiligten Arbeitnehmern zu fördern, wie dies im Absatz „VORTEILE“ festgelegt ist. Der Erhalt dieser Zulassung gibt Anspruch auf Subventionen für die Förderung der Beschäftigung dieser Personen, deren Ausbildung und deren sozialer und beruflicher Entwicklung unter den bestmöglichen Bedingungen.
Wir weisen Sie auf Folgendes hin:
- Der Erhalt der Zulassung als „Initiative für soziale Wirtschaft“ ist eine Voraussetzung für den Erhalt der Zulassung als „Eingliederungsunternehmen“
- Die Zulassung als „Eingliederungsunternehmen“ kann nicht mit einer Zulassung als Unternehmen für beschützte Werkstätten oder einer Zulassung als entsprechende Einrichtung in der Deutschsprachigen oder Flämischen Gemeinschaft kumuliert werden.
- Das Eingliederungsunternehmen legt für jedes Jahr bis spätestens zum 15. Juli des Jahres, das auf das betreffende Jahr folgt, der Verwaltung einen Tätigkeitsbericht vor.
- Die Subventionen können bei Insolvenz, Auflösung oder freiwilliger oder juristischer Liquidation des zugelassenen Eingliederungsunternehmens diesem nicht ausbezahlt werden.
- Im Falle der Nichteinhaltung der Bedingungen für den Erhalt der Subventionen kann die Regierung alle oder einen Teil der Subventionen aussetzen, bis das zugelassene Eingliederungsunternehmen Ordnung herstellt.
Folgende qualifizieren sich als „Eingliederungsunternehmen“:
- Genossenschaften mit beschränkter Haftung (SCRL) zu sozialen Zwecken
- Wirtschaftliche Interessenvereinigungen zu sozialen Zwecken
- Aktiengesellschaften mit sozialem Zweck, das heißt, Gesellschaften, deren Satzung Artikel 661 des Gesetzbuches für Gesellschaften befolgt.
Die Regierung kann Unternehmen mit Zulassung als „Eingliederungsunternehmen“ Folgendes bewilligen:
- Eine Subvention für die Beschäftigung von benachteiligten oder schwer benachteiligten Arbeitnehmern
- Sie können den Erhalt einer Subvention über einen Höchstbetrag von 18.000 € für die Beschäftigung eines benachteiligten Mitarbeiters in Vollzeit sowie einen Höchstbetrag von 36.000 € für einen schwer benachteiligten Mitarbeiter in Vollzeit beantragen. Der Betrag der gewährten Beihilfe darf 50 % der Gehaltskosten für einen maximalen Zeitraum von zwölf Monaten ab der Einstellung eines benachteiligten Mitarbeiters sowie von 24 Monaten ab Einstellung eines schwer benachteiligten Mitarbeiters nicht übersteigen.
- Eine Subvention für die Umsetzung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (S.I.E.G)
- Sie können den Erhalt einer Subvention in Höhe von maximal 100.000€ pro Jahr der Zulassung beantragen. Der Betrag dieser Subvention ist proportional zur Anzahl der benachteiligten oder schwer benachteiligten Mitarbeiter, die im Eingliederungsunternehmen beschäftigt sind. Diese Subvention dient dazu, Kosten im Zusammenhang mit der Verpflichtung des/der Sozialbegleiters/Sozialbegleiterin dieser Mitarbeiter bei diesen Unternehmen abzudecken.
- Achtung: Um diese Subvention in Anspruch zu nehmen, muss das Eingliederungsunternehmen nachweisen, dass die Subvention die Bestimmungen der De-minimis-Regelung für die S.I.E.G erfüllt. (Link zur Regelung: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2012:114:0008:0013:FR:PDF
- Eine Subvention für die Umsetzung von Prinzipien der sozialen Wirtschaft
- Sie können den Erhalt einer Subvention in Höhe von maximal 30.000 € pro Jahr der Zulassung beantragen. Diese Subvention soll dazu dienen, die Umsetzung der Prinzipien der sozialen Wirtschaft bei Eingliederungsunternehmen zu fördern.
- Insbesondere ist diese Subvention dazu bestimmt, Projekte hinsichtlich benachteiligter und schwer benachteiligter Arbeitnehmer zu fördern Diese Subvention wird insbesondere nach Entwicklung der Belegschaft, der Strategie zur Zuordnung von Vorteilen und nach Einrichtung eines Beteiligungsprozesses im Eingliederungsunternehmen gewährt. Sie richtet sich vor allem an benachteiligte und schwer benachteiligte Mitarbeiter.
Die Zulassung als „Eingliederungsunternehmen“ ermöglicht es auch, eine Bescheinigung als „SINE-Arbeitgeber“ sowie die „Soziale Wirtschaft“-Bescheinigung zu erhalten, welche das Recht auf die Bereitstellung von Artikel 60 für eine erhöhte Subvention geben.
Die Zulassung als „Eingliederungsunternehmen“ wird für einen Zeitraum von zwei Jahren gewährt. Sie kann für einen Zeitraum von vier Jahren verlängert werden, bevor sie auf unbegrenzte Zeit verlängert wird.
Wenn ein Unternehmen nicht mehr in die oben erwähnten Bedingungen fällt, kann die Zulassung ausgesetzt oder zurückgezogen werden. Der Verlust der Zulassung kann zu einer Rückzahlung der erhaltenen Subventionen führen.
- Als Eingliederungsunternehmen können Sie eine Subvention erhalten, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie haben die Zulassung als „Eingliederungsunternehmen“ inne.
- Der benachteiligte oder schwer benachteiligte Arbeitnehmer mit der Subvention stellt einen zusätzlichen Mitarbeiter dar
- Ihr Unternehmen befindet sich nicht in finanziellen Schwierigkeiten
- Die Einstellung eines benachteiligten oder schwer benachteiligten Arbeitnehmers mit einem befristeten Vertrag führt in den sechs Monaten ab dem Datum der Einstellung zu einem unbefristeten Vertrag
- Die benachteiligten oder schwer benachteiligten Arbeitnehmer müssen mindestens halbtags beschäftigt sein.
- Zusammensetzung der Akte:
Innerhalb von dreieinhalb Monaten ab Erhalt der kompletten Akte erhalten Sie per Einschreiben die Entscheidung des Ministers.
Achtung: Im Falle des Antrags oder der Verlängerung einer Zulassung als „Eingliederungsunternehmen“ legt die Kommission vor der Entscheidung des Ministers eine Stellungnahme zur Akte vor. Diese kann ergänzende Informationen anfordern und eine Anhörung beantragen. In diesem Fall erhalten Sie 15 Arbeitstage vor dem Datum der Anhörung eine Vorladung. Sie erhalten in weiterer Folge die Entscheidung des Ministers innerhalb von 60 Kalendertagen nach der Anhörung.
Die Berechnung des Datums der Verlängerung der Zulassung erfolgt auf Grundlage des Datums des Erhalts der Zulassung.
Jede natürliche oder juristische Person, die anlässlich einer Angelegenheit, die sie betrifft, der Ansicht ist, dass eine Verwaltungsbehörde der Wallonie oder der Föderation Wallonie-Brüssel nicht gemäß der Aufgabe des öffentlichen Dienstes, die sie sicherstellen soll, gehandelt hat, kann schriftlich oder vor Ort beim Mediator der Wallonie und der Föderation Wallonie-Brüssel eine individuelle Beschwerde einbringen.
Diese Beschwerde kann schriftlich an folgende Adresse eingebracht werden:
Médiateur de la Wallonie et de la Fédération Wallonie-Bruxelles
Rue Lucien Namèche, n°54
B-5000 Namur
Gültigkeitsprüfung der Akte:
Um die Zulassung als „Eingliederungsunternehmen“ zu erhalten oder um diese Zulassung zu verlängern, müssen Sie das Online-Formular ausfüllen, das unter „Mein Bereich“ zur Verfügung steht.
Der Benutzer reicht seinen Antrag auf Zulassung als Initiative für soziale Wirtschaft über „Mein Bereich“ ein. Das Formular wird elektronisch signiert. „Mein Bereich“ ist mit dem Ausweis der Person, die das Formular unterzeichnet, verknüpft.
In diesem Verfahren sind keine Gebühren vorgesehen.
Die einzige für dieses Verfahren verfügbare Sprache ist das Französische.
Die Nachweise sind direkt dem elektronischen Formular beizufügen. Folgende Informationen sind bei einem Antrag auf Zulassung oder auf Verlängerung der Zulassung vorzulegen:
Antrag auf Zulassung/Verlängerung Eingliederungsunternehmen: Informationen/Vorzulegende Dokumente
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Vorzulegende Informationen |
Erforderliches Dokument |
Anmerkungen: |
Unternehmensnummer + Name |
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Rechtsform + NACE-Codes |
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Typ des Unternehmens (A, B oder C) |
Wenn Unternehmen des Typs A (=KMU): Vorlage des KMU-Tests |
Link zum Test: http://testpme.wallonie.be/ |
Adresse des Firmensitzes (+ Korrespondenzadresse und Projektadresse, falls abweichend) |
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Kontaktdaten der Kontaktperson (Nachname, Vorname, Telefonnummer, Mailadresse, Funktion) |
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Inanspruchnahme einer Beratungsagentur? |
Falls ja: Vorlage des Berichts der Beratungsagentur, welche die Relevanz der Tätigkeit und deren Nachhaltigkeit zeigt |
Falls nein: nichts vorzulegen |
Unternehmensleiter: Nachname, Vorname, Anzahl der geleisteten Stunden pro Woche, Datum des Eintritts |
Bei Koexistenz eines geschäftsführenden Direktors und eines Unternehmensleiters: Verteilung der Aufgaben zwischen ihnen (Dokument im Formular vorgesehen) |
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Betreuungspersonal: Name, Vorname, Funktion, NR |
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Anzahl der geringqualifizierten Mitarbeiter (bereits beschäftigt + nach einem Jahr der Zulassung vorgesehen): Art. 60 §7, SINE, sonstige, insgesamt. + vorgesehene Arbeitszeitregelung (in h/Woche) |
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Beschreibung des Eingliederungsprojekts |
Beizufügendes Dokument, beim Ausfüllen verfügbar (siehe angehängtes Muster). |
Dokument, das ausschließlich für einen ersten Antrag auf Zulassung, aber nicht für eine Verlängerung vorzulegen ist. |
Mit dem Forem abgeschlossene Vereinbarung (oder Bestätigung des Termingesuchs) |
Dokument durch das Unternehmen vorzulegen. |
Anhängen des vom Forem vorgelegten Dokuments. Bei Verlängerung der Zulassung: Vorlage der Evaluierung dieser Vereinbarung. |
Budgetplanung für drei Jahre |
Beizufügendes Dokument, Muster im Formular vorhanden (beim Ausfüllen verfügbar). |
Dokument, das ausschließlich für einen ersten Antrag auf Zulassung, aber nicht für eine Verlängerung vorzulegen ist. |
Strafregisterauszug, jünger als sechs Monate, für alle Verwalter, Geschäftsführer, Beauftragte oder sonstige Personen, die sich am Unternehmen beteiligen können |
Dokumente, die durch das Unternehmen vorzulegen sind (bei Zulassung und Verlängerungen). Anmerkung: diese Dokumente müssen nicht an die COMES gesendet werden, Löschung aus dem ZIP-Ordner, der an die COMES geschickt wird. |
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CV des Firmenchefs |
Dokument durch das Unternehmen vorzulegen. |
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CV für angeführte Mitglieder des Betreuungspersonals. |
Dokument durch das Unternehmen vorzulegen. |
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Ehrenwörtliche Erklärung |
Vorlage beim Ausfüllen. |
Innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen ab Versand des Antrags auf Bewilligung oder auf Verlängerung erhalten Sie:
Eine Empfangsbestätigung, die angibt, dass die Akte gegebenenfalls vollständig ist Eine Stellungnahme, die die fehlenden Unterlagen der Akte anführt und Sie auffordert, diese innerhalb von 15 Kalendertagen ab Erhalt dieser Mitteilung zu vervollständigen. Diese Frist kann einmalig auf Antrag, der von der Verwaltung angenommen wird, um maximal 30 Kalendertage verlängert werden. Sollte die Akte nach Ablauf dieser Frist unvollständig bleiben, wird sie als folgenlos eingestuft.
Sie können die Zulassung als „Eingliederungsunternehmen“ in Anspruch nehmen, wenn Folgendes gilt:
- Sie haben die Zulassung als „Initiative für soziale Wirtschaft“ inne
- Sie sind eine juristische Person, die beim ZDU oder in der Region Brüssel-Hauptstadt oder in der Flämischen Region eingetragen ist und in einer der folgenden Formen gegründet wurde:
- Aktiengesellschaft mit sozialem Zweck
- Genossenschaft mit beschränkter Haftung (SCRL) zu sozialen Zwecken
- Wirtschaftliche Interessenvereinigung zu sozialen Zwecken
- Ihre Struktur bietet eine Tätigkeit zur Erzeugung von Gütern oder für Dienstleistungen an und unterstützt ein wirtschaftliches Projekt mit einem sozialen Zweck, insbesondere durch die nachhaltige und hochwertige Eingliederung eines oder mehrerer benachteiligter oder schwer benachteiligter Mitarbeiter.
- Ein benachteiligter Mitarbeiter ist ein Mitarbeiter, welcher im Moment seiner Einstellung über kein Diplom über die Oberstufe des Sekundarunterrichts bzw. kein gleichgestelltes Diplom verfügt und welcher als unbeschäftigter Stellensuchender registriert ist.
- Zudem muss er mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld, Eingliederungsgeld, Eingliederungsbeihilfe oder einer Sozialhilfe oder auch noch keine Inanspruchnahme irgendeines Einkommens seit mindestens sechs Monaten
- Er muss zwischen 18 und 24 Jahren alt sein
- Er muss über 50 Jahre alt sein
- Er muss Oberhaupt einer Familie mit nur einem Elternteil sein
- Ihm muss eine Stelle in einem Sektor angeboten worden, in dem das Ungleichgewicht der Geschlechter bei allen wirtschaftlichen Tätigkeiten mindestens 25 % über dem durchschnittlichen Ungleichgewicht der Geschlechter liegt und er gehört zum unterrepräsentierten Geschlecht
- Er muss ein behinderter Mensch sein und das Recht auf Beihilfe für eine Ausbildung oder für eine Beschäftigung besitzen, welche von der Wallonischen Agentur für die Integration behinderter Menschen gewährt wurde
- Er muss Mitglied einer ethnischen Minderheit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft sein und seine Sprachbeherrschung verbessern müssen, um eine feste Beschäftigung zu finden
- Ein schwer benachteiligter Arbeitnehmer ist ein Arbeitnehmer, der vor seiner ersten Einstellung bei einem zugelassenen Unternehmen:
- Über kein Diplom über die Oberstufe des Sekundarunterrichts bzw. kein gleichgestelltes Diplom verfügt
- Als unbeschäftigter Stellensuchender eingetragen ist
- Arbeitslosengeld, Eingliederungsgeld, Eingliederungsbeihilfe oder eine Sozialhilfe oder auch kein Einkommen seit mindestens 24 Monaten in Anspruch nimmt.
- Sie weisen die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer Tätigkeit nach
- Wenn Sie eine SCRL sind, verfügen Sie über einen festen Anteil des Anlagevermögen von mindestens 18.550 €
- Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind keine Partner anderer Verwalter des genannten Rates und haben kein verwandtschaftliches Verhältnis (bis zweiten Grades). Der Verwaltungsrat muss mindestens fünf Personen aufweisen.
- Sie verpflichten sich in den vier Jahren, die auf den Erhalt der Zulassung folgen, dazu, dass benachteiligte, schwer benachteiligte oder geringqualifizierte Mitarbeiter mindestens 50 % Ihrer Belegschaft ausmachen.
- Sie gehören nicht zu einem Sektor, der von der Regelung ausgeschlossen ist (Link zur Verordnung (EU) Nr. 651/2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags)
- In den sechs Monaten der Gewährung der Zulassung verfassen Sie eine Vereinbarung mit dem FOREm und dem Arbeitsamt der DG über die Gestaltung und Umsetzung des Plans zur Ausbildung und beruflichen Eingliederung von benachteiligten oder schwer benachteiligten Mitarbeitern. Diese Vereinbarung ist bei der Verlängerung der Zulassung Gegenstand einer Evaluierung.
- Das Dekret vom 20. November 2008 zur sozialen Wirtschaft
- Das Dekret vom 20. Oktober 2016 über die Zulassung von Initiativen für soziale Wirtschaft und über die Subventionierung von Eingliederungsunternehmen
- Der Erlass der wallonischen Regierung vom 24. Mai 2017 über die Umsetzung des Dekrets vom 20. Oktober 2016 über die Zulassung von Initiativen für soziale Wirtschaft und über die Subventionierung von Eingliederungsunternehmen