Als Händler, der durch Bauarbeiten auf öffentlichen Straßen geschädigt wurde, in den Genuss von Ausgleichszahlungen kommen.

Zusammengefasst

Seit dem 1. September 2019 können im Rahmen dieser Regelung Kleinunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten (einschließlich Einzelhändler und Selbstständige) Entschädigungen gezahlt werden, um die Auswirkungen von Arbeiten auf öffentlichen Straßen auf ihr Geschäft auszugleichen.

Im Detail
Zielpublikum - Details

Alle Unternehmen (Beispiel: Gastgewerbe, Einzelhändler) mit weniger als 10 Beschäftigten einschließlich Selbstständiger, deren Tätigkeit Kundenkontakt erfordert.

Vorteile

Die Ausgleichsentschädigung entspricht einem Betrag von 100 Euro, multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen die Tätigkeit des Unternehmens durch Bauarbeiten behindert wird. Diese Entschädigung ist auf einen Höchstbetrag von 7000 Euro pro Jahr begrenzt, was 70 Tagen Behinderung entspricht.

Prozedur

Der Antrag auf Ausgleichsentschädigung wird über eine mobile App „WALLINCO“ mithilfe eines Smartphones gestellt.

Der Antragsteller installiert die mobile App, die im AppStore (für iPhone-Nutzer) bzw. dem Google Play Store (für Android-Smartphones) heruntergeladen werden kann, auf seinem Smartphone. Für iPhone-Nutzer wird die App erst ab der zweiten Septemberhälfte verfügbar sein.

Beim Start der Anwendung wird der Antragsteller aufgefordert, sich mit Hilfe des Systems „itsme“ zu identifizieren.

Anschließend müssen verschiedene Informationen vorgelegt werden, um die Ausgleichsentschädigung zu erhalten (u. a. ein Foto der Baustellenankündigung und mindestens drei Fotos der Behinderung, die an verschiedenen Tagen in einem Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Tagen aufgenommen wurden).

Innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung sendet die Verwaltung über die App ihre Entscheidung über den Vorschuss, der einer auf der Grundlage von 20 Tagen berechneten Entschädigung entspricht.

Sobald die Behinderung beendet ist, wird dem Unternehmen über die App eine Entscheidung über die Endabrechnung der Entschädigung zugesandt. Das letzte Foto der Behinderung gilt als letztes Datum für die Berechnung der Anzahl der Tage, für die die Entschädigung gezahlt wird.

Bedingungen

Sie haben Anspruch auf eine Ausgleichsentschädigung, wenn Ihre Tätigkeit an mindestens 20 aufeinanderfolgenden Tagen durch Arbeiten auf öffentlichen Straßen behindert wird.

Bauarbeiten behindern die Tätigkeit eines Unternehmens, wenn:

1° entweder der Zugang zu Fuß zum Betriebsgelände stark beeinträchtigt wird;

2° oder die privaten Parkplätze des Unternehmens oder die Parkplätze in unmittelbarer Nähe, die üblicherweise von der Kundschaft genutzt werden, nicht zugänglich sind.

Unternehmen, die sich in Konkurs, Auflösung oder Liquidation befinden, haben keinen Anspruch auf Ausgleichsentschädigungen.       

Die Gewährung des Höchstbetrags der Entschädigung darf nicht dazu führen, dass die gemäß den Kumulierungsregeln der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen festgelegten Höchstbeträge überschritten werden.

rechtliche Grundlagen
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Aktualisiert am :
Verwaltungsschritt Nr. : 3023 (nostraId = 142808)
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