Sie sind Inhaber des Jagdrechts und möchten Ihre jagdlichen Entnahmen digital übermitteln, um die Arbeit Ihres Jagdrats zu erleichtern?
Als Verantwortlicher für das Jagdrecht in einem Gebiet sind Sie verpflichtet, die jagdlichen Entnahmen und die Daten zur Wildsterblichkeit in Ihrem Jagdrevier oder Ihren Jagdrevieren zu melden:
- dem Jagdrat, dem Sie angehören, oder
- der Abteilung Natur und Forstwesen (ANF) des ÖDW Landwirtschaft, Naturschätze und Umwelt (ÖDW LNU), wenn Sie nicht Mitglied eines Jagdrates sind
Die Jagdräte sind verpflichtet, dem ÖDW LNU die Daten für jede Jagdsaison in Form eines Jahresberichts zu übermitteln.
Diese Daten über Wildentnahmen und -sterblichkeit sind wichtig, denn sie ermöglichen unter anderem:
- die Entwicklungstendenzen der Populationen zu präzisieren, mehr über ihren Zustand zu erfahren und
- zu einer vernünftigen Verwaltung der Arten beizutragen
Alle Entnahmen von allen Wildarten müssen gemeldet werden, MIT AUSNAHME FÜR DEN HIRSCH.
VEREINFACHTE ZUSAMMENARBEIT MIT DEM ÖDW LNU
Ursprünglich mussten Sie Ihre Daten über Wildentnahmen und -sterblichkeit über ein Papierformular ausfüllen, das Sie an Ihren Jagdrat weiterleiten sollten. Die Jagdräte mussten dann alle erhaltenen Daten zusammenstellen, verarbeiten und über ein weiteres Papierformular an den ÖDW LNU zurückschicken.
Um die Verarbeitung und Zusammenstellung Ihrer Daten zu erleichtern, haben die ANF und DEMNA im Rahmen des Projekts „ChasseOnWeb“ ein einheitliches Sammelformular entwickelt, das mehrere Vorteile bietet:
- eine Eingabe direkt online über Computer, Tablet oder Smartphone, wann und wie oft Sie wollen
- eine Validierung der Daten im Laufe oder am Ende der Jagdsaison
- eine schnellere Verarbeitung der Daten für die ANF und DEMNA
- eine erleichterte oder sogar halbautomatisierte Erstellung der Tätigkeitsberichte der Jagdräte
Die Eingabe der Daten, pro Jagdgebiet, kann:
- durch den für die Sammlung verantwortlichen Inhaber des Jagdrechts
- oder durch eine Drittperson oder einen Jagdrat erfolgen, die/der eine Delegation erhalten hat (siehe „Delegationsmuster“ unter „Erläuternde Dokumente“ weiter unten)
BERICHTERSTATTUNGSPFLICHT
Jedes Jahr müssen die Jagdräte der ANF des ÖDW LNU den Bericht über die Aktivitäten in ihren Jagdrevieren übermitteln, wie:
- die Herausforderungen, die während der Jagdsaison zu bewältigen sind
- Schlüsselwildarten, bei denen die Koordinierung der Jagdverwaltung eine vorrangige Herausforderung darstellt
- die Daten über ihre Jagdgebiete:
- Anzahl
- Kartierung
- Wald- und Flachlandflächen insgesamt
- die Häufigkeit der Populationen
- die Dichtebewertungen
- für den Rothirsch
- für die Schlüsselarten im Gebiet des Jagdrats
- die Angabe von Zieldichten
- die angewandten Bewertungsmethoden
- die Dichtebewertungen
- die gemeinsamen Verwaltungsregeln:
- für Arten, die einem Abschussplan unterliegen, und
- für Schlüsselarten, die keinem gesetzlichen Abschussplan unterliegen
- Entnahmen und Sterblichkeit: detaillierte Bestandsaufnahme für alle entnommenen Arten (Jagd oder Vernichtung) und alle tot aufgefundenen Arten im Gebiet des Jagdrats
- Wildschäden:
- für Hirsch und Wildschwein
- nach betroffener Art
- und die Anzahl der Anträge auf Schadensausgleich und Schätzung des Gesamtbetrags dieser Entschädigungen
ZUGÄNGLICHKEIT UND VERBREITUNG VON DATEN
Die online gesammelten Daten sind Gegenstand einer sicheren Verbindung.
Sie sind nur zugänglich:
- bestimmten Mitarbeitern der ANF und der DEMNA, dem „ChasseOnWeb“-Team in dem Maße, wie es für die Erfüllung ihrer Aufgaben unbedingt erforderlich ist
- den Vertretern der Jagdräte für die Gebiete ihrer Mitglieder
Die Daten über die jagdlichen Entnahmen und die Wildsterblichkeit können außerhalb des ÖDW LNU in gebündelter Form auf Ebenen über dem Jagdgebiet mitgeteilt werden, wie zum Beispiel: Gemeinden, Provinzen, Wallonie oder Sektoren von Jagdräten.
Mit anderen Worten: In diesen Mitteilungen sind die Inhaber des Jagdrechts nicht identifizierbar und die Statistiken lassen sich nicht einem bestimmten Gebiet zuordnen.
Im nachfolgenden Abschnitt „Erläuternde Dokumente“ finden Sie die Erklärung zum Schutz Ihrer über das Online-Formular erhobenen personenbezogenen Daten.
BEVORZUGEN SIE DAS ONLINE-FORMULAR!
Um Ihre jagdlichen Entnahmen zu melden und die Wildsterblichkeit zu melden, füllen Sie das unten verfügbare Online-Formular aus oder lassen Sie es von einer dritten Person ausfüllen (siehe Rubrik „Formulare“).
Sie können weiterhin die einzelnen Papierformulare verwenden und Ihren Jagdrat fragen, ob er bereit ist, Ihre Entnahmedaten über das Online-Formular einzugeben.
Bevor Sie das Online-Formular ausfüllen, vergewissern Sie sich, dass Ihr Jagdrat die Entnahmen nicht über cynégéweb eingibt. In diesem Fall brauchen Sie Ihre Daten nicht über dieses Online-Formular auszufüllen!
Mit dem Online-Formular können Sie die Entnahmen aller Wildarten (außer Hirsch) eingeben, die während der Jagdsaison in einem Gebiet getätigt wurden.
Eingabezeiträume:
- für die Jagdsaison 2023 - 2024 können die Entnahmen vom 1. Juli 2023 bis zum 31. Oktober 2024 eingegeben werden
- für die Jagdsaison 2024 - 2025 können die Entnahmen vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Oktober 2025 eingegeben werden
Mindestens ein Formular pro Gebiet:
Die Formulare werden nach Gebiet eingegeben. Mit anderen Worten: Ein Inhaber des Jagdrechts in 4 Jagdrevieren muss mindestens 4 Formulare ausfüllen.
In einer Saison können für ein Gebiet mehrere Formulare eingereicht werden. Die fortlaufende Eingabe und Übermittlung von Jagdaktionen gibt der ANF einen Einblick in das, was im Laufe der Saison bereits bejagt wurde. Achten Sie dennoch darauf, dass Sie nicht dieselben Entnahmen erneut eintragen!
Inhaber des Jagdrechts, die für die Erhebung von Daten über die jagdlichen Entnahmen und die Wildsterblichkeit in einem Jagdgebiet oder mehreren Jagdgebieten verantwortlich sind.
Jagdräte, die verpflichtet sind, eine Zusammenfassung der Entnahmedaten für ihre Jagdgebiete zu übermitteln.
Jagdräte, die ihre Daten über cynégéweb eingeben, sind von diesem Schritt nicht betroffen.
Die obligatorische Datenberichterstattung durch die Jagdräte wird durch Ihre Online-Eingaben erleichtert oder sogar halbautomatisiert.
Die Indikatoren für die Überwachung der Populationen werden regelmäßiger aktualisiert.
1- ONLINE-EINGABE DER ENTNAHMEN ÜBER MEINEN BEREICH:
2- EINREICHEN DES FORMULARS:
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Sie wurden vom Inhaber eines Jagdrechts beauftragt, seine Daten einzugeben?
Achten Sie darauf, dass er eine Beauftragung unterschreibt, die Sie dem Formular bei der Eingabe beifügen (siehe Abschnitt „Erläuternde Dokumente“ - Delegationsmuster).
Haben Sie als Jagdrat von Ihren Mitgliedern Papierformulare (F1) zur Meldung von Entnahmen erhalten?
Geben Sie die Daten online über das Formular in „Mein Bereich“ ein und fügen Sie das eingescannte Papierformular F1 als Beauftragungsdokument bei.
ZUSAMMENGEFASST: 1 - WER ist betroffen? 2- DATEN, die im Online-Formular angegeben werden müssen |
1- WER
Sie sind von dieser Formalität betroffen, wenn Sie:
- Inhaber eines Jagdrechts sind:
- nicht Mitglied eines Jagdrates sind
- Mitglied eines Jagdrates sind, der seine Entnahmen nicht über cynégéweb eingibt
- ein anerkannter Jagdrat sind und
- der seine Entnahmen nicht über cynégéweb eingibt
- der vom Inhaber eines Jagdrechts beauftragt wird, die Entnahmen online direkt oder über das Formular F1 (siehe Abschnitt „Formulare“ weiter unten) einzugeben
- eine vom Inhaber eines Jagdrechts beauftragte dritte Person sind, die dessen Entnahmen online eingibt
Ein Delegationsmuster finden Sie in der Rubrik „Erläuternde Dokumente“ weiter unten.
2- DATEN
Im Online-Formular werden Sie aufgefordert, Folgendes anzugeben:
- die detaillierten Kontaktdaten des:
- Inhabers eines Jagdrechts
- mit der Eingabe beauftragten Jagdrats
- mit der Eingabe beauftragten dritten Person, genauer gesagt:
- die Identifizierung und Unterschrift des Inhabers eines Jagdrechts
- das/die betroffene(n) Jagdrevier(e)
- die Jagdsaison
- das Jagdgebiet, in dem die Entnahmen durchgeführt oder die Wildsterblichkeit festgestellt wurden
- die Entnahmen:
- Zeiträume
- Todesursachen:
- Treibjagd
- Pirsch/Ansitzjagd
- Treibjagd/Ansitzjagd
- Streifjagd
- Zerstörung
- Straßenverkehr
- Landwirtschaft
- Predation
- Wilderei
- unbestimmt
- Entnommene Arten und ihre Anzahl sowie, je nach Art:
- die mögliche Aufteilung durch:
- Geschlecht
- Gewicht
- Ring
- die mögliche Aufteilung durch:
- Erlass der wallonischen Regierung vom 27. Februar 2014 bezüglich der Zulassungs- und Funktionsmodalitäten der Jagdräte (inoffizielle Koordination des ÖDW LNU)
- Erlass der Wallonischen Regierung vom 25. September 2008 zur Änderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 8. Juni 2001 zur Regelung des Transports von totem Großwild, um dessen Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten
- Inoffizielle Koordination des ÖDW LNU