Sie sind ein Ingenieurbüro und möchten die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) von Projekten durchführen. In der Wallonie müssen Sie eine Zulassung von der Verwaltung erhalten.
Welche Projekte werden einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen?
Es gibt zahlreiche Kategorien von Projekten, die einer Verträglichkeitsprüfung und damit einer Genehmigung bedürfen:
- Raumordnung, Stadtplanung, Geschäfts- und Freizeitaktivitäten
- Infrastrukturprojekte, einschließlich Verkehrs- und Kommunikationsprojekte
- Minen und Steinbrüche
- Industrielle Prozesse im Zusammenhang mit Energie
- Industrielle Prozesse zur Materialumwandlung
- Abfallmanagement
- Wasserbewirtschaftung (Entnahme, Reinigung, Verteilung und Behandlung)
- Genehmigung im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben
Reichen Sie Ihren Antrag auf Genehmigung oder Verlängerung per Post oder über ein Online-Formular ein. Es ist kostenlos. Führen Sie die folgenden Schritte aus.
Reichen Sie Ihre Bewerbung über ein Papierformular, per Post oder über ein Online-Formular ein:
Papierformular per Post:
- Ingenieurbüros, die für die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) für bestimmte Projekte zugelassen werden möchten
- Ingenieurbüros, die ihre Zulassung für Umweltverträglichkeitsprüfungen erneuern möchten
ANTRAG AUF ZULASSUNG / VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG
Reichen Sie Ihre Bewerbung über ein Papierformular, per Post oder über ein Online-Formular ein:
Papierformular per Post:
Der Antrag auf Zulassung (kostenloses Verfahren, das nur in französischer Sprache verfügbar ist) ist in dreifacher Ausfertigung per Post bei der Umweltverwaltung einzureichen:
ÖDW - Umwelt
Zu Händen von Frau Generaldirektorin
Abteilung Umwelt und Wasser - Direktion der Vorbeugung der Verschmutzungen
Avenue Prince de Liège, 15, 5100 Jambes
Im Falle einer Zulassungsverlängerung ist der Zulassungsantrag, ebenfalls in dreifacher Ausfertigung, 6 Monate vor Ablauf der aktuellen Zulassung einzureichen (die Gültigkeitsdauer Ihrer Zulassung ist in dem Bescheid angegeben. Sie beträgt maximal 5 Jahre).
Wie versende ich meinen Antrag auf Zulassung oder Verlängerung?
- entweder per Einschreiben mit Rückschein
- oder mit jedem vergleichbaren Mittel, das die Möglichkeit bietet, das Datum des Versands und Empfangs der Urkunde mit Sicherheit zu bestimmen, unabhängig davon, welcher Postversanddienst genutzt wurde;
- oder per Abgabe gegen Empfangsbestätigung
Online-Formular:
Auf der Plattform "My Space" können Sie Ihren Antrag auf Akkreditierung oder Erneuerung der Akkreditierung online einreichen. Melden Sie sich persönlich oder über Ihren Unternehmensbereich an. Eine Nachverfolgung Ihrer Anfrage ist verfügbar. Dieses Verfahren ist völlig kostenlos, es gelten weiterhin die gleichen Fristen wie beim Papierverfahren. Vergessen Sie nicht, Ihren Antrag auf Erneuerung der Zulassung 6 Monate vor Ablauf der aktuellen Zulassung einzureichen.
Darüber hinaus können Sie mit dieser Plattform der Verwaltung Personaländerungen während Ihres Genehmigungszeitraums mitteilen (Artikel R. 58 bis R.68 und R.76 des Buches I des Umweltgesetzbuchs).
INHALT IHRER ANTRAGS-/VERLÄNGERUNGSUNTERLAGEN
Der Antrag auf Zulassung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- bei juristischen Personen: eine Kopie der Satzung und eine Liste der Direktoren oder Geschäftsführer
- Titel, Qualifikationen und Referenzen des Antragstellers oder der Mitarbeiter, die mit dem Antragsteller durch einen Arbeitsvertrag verbunden sind
- Titel, Qualifikationen, Referenzen und technische Mittel der etwaigen Unterauftragnehmer
- Technische Mittel, über die der Antragsteller verfügt
- Kategorien von Projekten, für die der Antragsteller voraussichtlich Verträglichkeitsprüfungen durchführen wird.
Der so formulierte Antrag bestätigt, dass der Antragsteller für die Zulassung innerhalb des Antragstellers oder über seine Unterauftragnehmer über alle Kompetenzen und Mittel verfügt, die für die Prüfung der Auswirkungen eines Projekts auf die Umwelt, die Koordinierung von Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Nutzung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sind.
Zusätzlich zu den oben genannten Punkten muss der Antrag auf Verlängerung der Zulassung folgende Punkte enthalten:
- Umweltverträglichkeitsprüfungen, die der Antragsteller durchgeführt hat
- Umweltverträglichkeitsprüfungen, an denen er als Unterauftragnehmer beteiligt war
- Aufforderungen zur Durchführung von oder Teilnahme an Folgenabschätzungen, auf die er geantwortet hat, und die daraufhin getroffenen Maßnahmen
- etwaige Verwarnungen und/oder Ablehnungen, die seit der vorherigen Zulassungsentscheidung ausgesprochen wurden
ANALYSE IHRER UNTERLAGEN (GUTACHTEN DES INGENIEURBÜROS)
Wir prüfen, ob Sie für jede der beantragten Zulassungskategorien über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen, um:
- das Projekt zu untersuchen, zu verstehen und zu beschreiben
- die Umweltverträglichkeitsprüfung zu koordinieren
- Lastenhefte für mögliche Subunternehmer zu verfassen
- alle Ergebnisse, auch die von Unterauftragnehmern, kritisch zu nutzen
- die Gesamtheit der erzielten Ergebnisse zu integrieren, um die singulären und synergetischen Auswirkungen des Projekts auf mindestens die folgenden Faktoren zu ermitteln:
- Auswirkungen auf die Bevölkerung und die menschliche Gesundheit
- die biologische Vielfalt unter besonderer Berücksichtigung geschützter Arten und Lebensräume
- Land, Boden, Untergrund, Wasser, Luft, Lärm, Erschütterungen, Mobilität, Energie und Klima
- materielle Güter, kulturelles Erbe und Landschaft
- das Zusammenspiel all dieser Faktoren
- die Analyse der Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt steuern
Wir prüfen auch, ob der Antragsteller über die technischen Mittel verfügt, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Was ist bei einer Verlängerung der Zulassung zu beachten?
Wir berücksichtigen die Umweltverträglichkeitsprüfungen, die Sie während des vorherigen Zulassungszeitraums durchgeführt haben oder an denen Sie als Unterauftragnehmer beteiligt waren.
ANALYSE IHRER AKTE (VOLLSTÄNDIGKEIT und ZULÄSSIGKEIT)
Die Umweltbehörde schickt Ihnen ihre Entscheidung über die Vollständigkeit und Zulässigkeit des Antrags innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags zu.
- Was passiert, wenn der Antrag unvollständig ist? Wir benachrichtigen Sie über die fehlenden Dokumente und Informationen. Innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Ergänzungen schickt Ihnen die Umweltbehörde ihre Entscheidung über die Vollständigkeit und Zulässigkeit des Antrags zu. Wenn die Umweltverwaltung den Antrag ein zweites Mal für unvollständig hält, erklärt sie ihn für unzulässig.
- Wenn die Umweltbehörde dem Antragsteller innerhalb der vorgeschriebenen Frist keine Entscheidung zugesandt hat, wird der Antrag als zulässig betrachtet. In diesem Fall schickt der Antragsteller eine Kopie der Antragsunterlagen an den Minister.
IM FALLE DER ZULÄSSIGKEIT: ANTRAG AUF STELLUNGNAHME
Sobald Ihr Antrag für zulässig erklärt wurde, wird er zur Stellungnahme den folgenden Stellen vorgelegt:
- dem Referat „Umwelt“;
- der Verwaltung für Raumplanung.
Die Stellungnahmen dieser Dienststellen werden der Umweltverwaltung innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags auf Stellungnahme übermittelt. Andernfalls gelten diese als genehmigt.
BERICHT DER VERWALTUNG
Die Umweltverwaltung verfasst auf der Grundlage der Prüfung des Antrags und der eingegangenen Stellungnahmen einen Bericht sowie einen Vorschlag für eine Entscheidung. Dieser Bericht und der Vorschlag für eine Entscheidung müssen dem Umweltminister innerhalb von 50 Tagen nach seiner Entscheidung über die Vollständigkeit und Zulässigkeit der Akte zugesandt werden.
MINISTERBESCHLUSS
Als Antragsteller erhalten Sie die Entscheidung des zuständigen Ministers über Ihren Antrag auf Zulassung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Berichts der Umweltverwaltung.
In dem Beschluss werden die Dauer der Zulassung und die Kategorien von Projekten festgelegt, für die das zugelassene Ingenieurbüro Umweltverträglichkeitsprüfungen durchführen darf.
Die Dauer der Zulassung darf 5 Jahre nicht überschreiten
Der Ministerialerlass, mit dem die Zulassung erteilt oder verweigert wird, wird auszugsweise im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.
Eine Liste der zugelassenen Autoren von Umweltverträglichkeitsprüfungen finden Sie unten in der Rubrik „Nützliche Links“.
Was sind die Pflichten eines anerkannten Ingenieurbüros?
- Bei der Ausübung seiner Aufgaben unparteiisch und unabhängig sein
- Die Behörden über jede Änderung der im Zulassungsantrag angegebenen Elemente informieren. Wenn unsere Dienststellen der Ansicht sind, dass die angegebenen Änderungen eine Änderung, eine Aussetzung oder einen Entzug der Zulassung rechtfertigen, informieren wir das zugelassene Büro innerhalb von 30 Tagen. Das betreffende Büro hat nach Erhalt dieser Information 60 Tage Zeit, uns über die geplanten Maßnahmen zu informieren.