Die finanziellen Beihilfen stellen einen der wichtigsten Hebel dar, der von der wallonischen Region eingesetzt wird, um ihre Ziele in den Bereichen Forschung, Entwicklung und technologische Innovation zu erreichen.
Die Forderungsakte, im Rahmen von Beihilfen zur Forschung, Entwicklung und Innovation, ist das Dokument, mit dem Sie die Verwaltung über die Ausgaben informieren, die in einem bestimmten Zeitraum und für eine spezifische Forschungsvereinbarung entstanden sind.
Sie können eine Forderungsakte einreichen, sofern zuvor ein technischer Bericht eingereicht wurde, der die Fortschritte der Forschung für einen bestimmten Zeitraum erläutert.
Jede Einheit (Unternehmen, Forschungszentrum, Institution), die eine Vereinbarung über eine Beihilfe zur Forschung, Entwicklung und Innovation mit der wallonischen Region unterzeichnet hat.
Wie gestaltet sich der Ablauf?
- Es muss eine Ausgabenaufstellung heruntergeladen werden. Diese Aufstellung, erstellt entsprechend des gewährten Beihilfetyps, befindet sich unter „verwandte Inhalte“ (allgemeine Beihilfe - besondere Beihilfe - kofinanzierte Beihilfe);
- Im Anschluss muss diese Aufstellung entsprechend der Ausgaben, die in einem bestimmten Zeitraum (6 Monate) entstanden sind, ausgefüllt werden. Falls notwendig, findet sich am Ende der Seite eine Erläuterung.
- Wenn dieses Dokument ausgefüllt wurde, reicht es aus, es gleichzeitig mit der Forderungsanmeldung, wie in der Erläuterung angegeben, per E-Mail an die Direktion der Finanzverwaltung oder über „Mein persönlicher Bereich“ zu schicken: Persönlicher Bereich (wallonie.be)
An diese praktischen Modalitäten ist ein präzises Verfahren der finanziellen Kontrolle sowie eine klare Definition der zusammengefassten zulässigen Ausgaben geknüpft. Sie finden sich in einem Leitfaden, der die Haushaltsstruktur der Vereinbarungen von Beihilfen zur Forschung und die damit verbundenen Nachweise präzisiert. Er präzisiert außerdem die im Rahmen der Vereinbarungen angewendeten Pauschalen zur Vereinfachung der Begründung der Ausgaben.
Dieser Leitfaden, Leitfaden für anwendbare Ausgaben genannt, ist unbedingt anzuwenden. Die unterzeichnete Forschungsvereinbarung mit der Wallonie bezieht sich explizit auf die Version des anwendbaren Leitfadens.
Kontrollverfahren und Auszahlung
Die Ausgabenaufstellungen sind Gegenstand von Konsistenzüberprüfungen, von gezielten Kontrollen an deren Ende eventuelle Anmerkungen an Sie übermittelt werden. Sobald die Kontrollen abgeschlossen wurden, wird ein offizieller Brief an Sie gerichtet, um Ihnen den ausgezahlten Betrag mitzuteilen. Die Festsetzung dieses Betrags hängt, insbesondere, vom Fortschritt der zu Beginn der Forschung erhaltenen Mittel (Betriebskapital), der Menge der über den Verlauf des analysierten Zeitraums akzeptierten Ausgaben und der Temporalität dieser Ausgaben hinsichtlich der Forschungsdauer ab.
Kontrollen auf Übereinstimmung von Budget und Ausgaben und übergreifende Kontrollen („Empfänger mehrerer Projekte“) werden ebenfalls durchgeführt. Des Weiteren ermöglichen Vor-Ort-Prüfungen es, die Rechnungsbücher zu konsultieren und eine ordnungsgemäße Abwicklung der vorgestellten Teile zu überprüfen.
Solange das Forschungsdossier nicht geschlossen ist, können Kontrollen durchgeführt werden und aus diesen Berichtigungen der zuvor akzeptierten Beträge hervorgehen.
- Dekret vom 3. Juli 2008 über die Unterstützung für Forschung, Entwicklung und Innovation in der Wallonie
- Dekret vom 18. September 2008 über die Unterstützung für Forschung, Entwicklung und Innovation in der Wallonie, geändert am 15. Mai 2014
- Text zum Rahmen der staatlichen Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation.(2014/C 198/01