Im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen EU-Verordnung zum Schutz geografischer Angaben (GI) für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse am 1. Dezember 2025 macht Wallonien einen wichtigen Schritt. Die wallonische Regierung hat einen Dekretentwurf verabschiedet, der einen umfassenden Rechtsrahmen für die Anerkennung und Aufwertung des wallonischen Know-hows schafft.
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Bisher betraf das System der geografischen Angaben hauptsächlich Weine, Spirituosen, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel. Künftig können auch handwerkliche und industrielle Produkte – wie Schmuck, Textilien, Glaswaren oder Porzellan – einen vergleichbaren Schutz genießen, sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene, insbesondere über das Lissabonner Abkommen zum Schutz der Ursprungsbezeichnungen.
Die Umsetzung dieser neuen Regelung erfordert eine Koordinierung zwischen den Regionen und dem Bundesstaat, wobei jede Ebene einen geeigneten Rechtsrahmen schaffen muss. Die Wallonische Region wird speziell dafür zuständig sein, Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben mit regionaler oder lokaler Reichweite zu vergeben.
Der Dekretentwurf sieht vor:
- die Festlegung der Modalitäten für die Anerkennung der Produkte (Verfahren, Kriterien, Veröffentlichung, Kontrollen usw.);
- die Möglichkeit, einen vorläufigen nationalen Schutz zu gewähren, bis die europäische Anerkennung erfolgt;
- eine kontinuierliche Überwachung der Produkte, die von den europäischen Qualitätssystemen profitieren;
- eine Vereinfachung der Verfahren im Zusammenhang mit Änderungen der Produktspezifikationen und deren Überwachung durch Erzeugergruppen;
- sowie die Einführung strenger Kontrollen durch zugelassene Zertifizierungsstellen.
Mit der Stärkung der Anerkennung und des Schutzes handwerklicher und industrieller Erzeugnisse bekräftigt Wallonien sein Engagement, seine lokalen Branchen zu unterstützen, den Reichtum seiner Traditionen zu bewahren und die Schaffung nachhaltiger Arbeitsplätze in der Region zu fördern.