Die Regierung hat dem Vorentwurf eines Dekrets zugestimmt, das die verschiedenen Beschäftigungshilfen in einen einzigen, digitalisierten Mechanismus umwandelt, der sich auf die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernten Arbeitssuchenden konzentriert.
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Mit dieser neuen Reform der Beschäftigungshilfen will die Regierung ihr System zur Förderung von Einstellungen vereinfachen, klarer gestalten und effizienter machen. Damit setzt sie ihre Neuausrichtung der Beschäftigungspolitik auf eine nachhaltige (Wieder-)Eingliederung in den Arbeitsmarkt fort, indem sie solide Arbeitsplätze gegenüber bloßen Übergangsmaßnahmen bevorzugt.
Die Feststellung ist eindeutig: Die Vielzahl bestehender Hilfen – Impulsion -25 ans, Impulsion 12 mois+, Impulsion 55 ans+, SESAM, Tremplin 24 mois+ … – macht das System komplex und für Arbeitgeber unübersichtlich.
Jede Maßnahme hat ihre eigenen Vergabebedingungen, die teilweise kumulierbar sind, was zu administrativer Komplexität führt, die Arbeitgeber abschrecken oder Mitnahmeeffekte erzeugen kann, ohne eine tatsächliche Wiedereingliederung der Arbeitssuchenden zu gewährleisten.
Mit einem unveränderten Gesamtbudget zielt diese Reform daher auf eine vollständige Überarbeitung der Beschäftigungshilfen nach dem Prinzip einer einzigen Einstellungsprämie, die direkt an den Arbeitgeber ausgezahlt wird, basierend auf vier Schlüsselprinzipien: Effizienz, Kohärenz, Verantwortlichkeit, Agilität.
Wie soll das erreicht werden?
Die Arbeitgeber sollen dazu bewegt werden, Arbeitssuchende einzustellen, die weiter vom Arbeitsmarkt entfernt sind, indem ihnen eine Prämie gewährt wird, die eine geringere Produktivität (fehlende Qualifikation, mangelnde Erfahrung, Phase der Inaktivität) ausgleicht.
Um die Zielgruppe zu erreichen, sind drei Zugangskriterien definiert:
- Junge Menschen (-25 Jahre) und Senioren (+57 Jahre) nach 4 Monaten Registrierung beim Forem (höchstens CESS-Abschluss);
- Arbeitssuchende, die seit 12 Monaten oder länger beim Forem registriert sind;
- Arbeitssuchende, die seit 24 Monaten oder länger beim Forem registriert sind.
Zugangskriterien für Arbeitgeber
Da das allgemeine Ziel dieser Reform die Erhöhung der Beschäftigungsquote in Wallonien ist, sind alle in der französischsprachigen Region Wallonien ansässigen Tätigkeitsbereiche für die Prämie berechtigt: der private gewerbliche und nicht-gewerbliche Sektor sowie der öffentliche Sektor (mit den üblichen Ausnahmen: Regierungen und föderale, gemeinschaftliche und regionale Verwaltungen, OIP und Bildung).
Im Einklang mit der Regierungsvereinbarung, die insbesondere kleine Unternehmen unterstützt und dem privaten Arbeitsmarkt sowie dem Unternehmertum besondere Aufmerksamkeit schenkt, wird eine Erhöhung des Prämienbetrags für kleine Unternehmen des gewerblichen Sektors mit weniger als 20 VZÄ vorgesehen.
Ein einziges Tool = Übersichtlichkeit, Zugänglichkeit und Automatisierung
Ab dem 1. Juli 2026 wird eine einzige digitale Plattform, die vom Forem verwaltet wird, der zentrale Zugangspunkt für die Beschäftigungshilfe für Arbeitnehmer und Selbstständige sein.
Konkret kann der Arbeitgeber auf einem Bildschirm die verschiedenen verfügbaren Hilfen leicht einsehen und mit einem Klick feststellen, ob er berechtigt ist, den Prämienbetrag erfahren und die Auszahlung innerhalb von 48 Stunden erhalten.
Im Rahmen der Evaluierung öffentlicher Politiken wird ein kontinuierliches Monitoring eingerichtet, um die Auswirkungen der Reform auf Schlüsselindikatoren wie die Arbeitsmarktintegration zu messen. Das Hauptziel ist, die Förderkriterien und Modalitäten möglichst frühzeitig an die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Beschäftigungsquote der vom Arbeitsmarkt entfernten Zielgruppen anzupassen. So können Korrekturen bei möglichen Mitnahmeeffekten und Ineffizienzen vorgenommen werden.
Schließlich ist aufgrund der Tatsache, dass es sich um die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernten Arbeitssuchenden handelt, eine verstärkte Begleitung erforderlich, um ihnen den beruflichen Übergang zu ermöglichen, insbesondere durch Weiterbildung. In Anerkennung dieser Herausforderung hat der Minister eine Reform der Weiterbildungshilfen eingeleitet, um Maßnahmen anzubieten, die besser auf die Bedürfnisse der Unternehmen abgestimmt sind und deren Engagement für die Wiedereingliederung dieser Zielgruppen voll unterstützen.